17.06.2024 Leasing-Sonderzahlung bei EÜR
17.06.2024 - Leasing-Sonderzahlung bei EÜR
Nach einer Entscheidung des VIII. BFH-Senats hat ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger im Rahmen einer Nutzungseinlage eine Leasingsonderzahlung für einen teilweise betrieblich genutzten Pkw den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen.
Der Anteil der Leasingsonderzahlung an den jährlichen Gesamtaufwendungen für die betrieblichen Fahrten eines Jahres sei danach kumulativ aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern des jeweiligen Jahres und zeitanteilig nach dem Verhältnis der im jeweiligen Jahr liegenden vollen Monate und der Laufzeit des Leasingvertrags zu bestimmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Leasingsonderzahlung dazu diene, die monatlichen Leasingraten während des Vertragszeitraums zu mindern (Az. VIII R 1/21).
04.10.2023 Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
04.10.2023 - Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Auch wenn der Sommer dieses Jahr zeitweise "ins Wasser" gefallen ist, lassen sich Unternehmen das Feiern nach Corona nicht mehr so einfach verbieten, hilft es doch, das Betriebsklima zu bewahren und das Team zu stärken. Besonders beliebt sind dafür Sommerfeste, gemeinsame Ausflüge oder sogar eine mehrtägige Reise. Allerdings stellt sich für Arbeitgeber dabei immer wieder die Frage, was bei der Planung und Ausrichtung steuerlich zu beachten ist.
Ertragsteuerlich hat sich zwar auch in diesem Jahr nichts geändert. Doch hinsichtlich der Umsatzsteuer hat der BFH mitten im Sommerloch ein Machtwort gesprochen!
Ertragsteuerliche Behandlung einer Betriebsveranstaltung
Für den Arbeitgeber sind alle mit einer Betriebsveranstaltung im Zusammenhang stehende Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie angemessen sind. Für den Arbeitnehmer handelt es sich hingegen bei der Teilnahme an Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltungen) grundsätzlich um Arbeitslohn. Allerdings kommt es für maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr zu keinem Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer, soweit die Kosten je Arbeitnehmer und Veranstaltung den Betrag von 110 Euro nicht überschreiten. Nur die darüberhinausgehenden Kosten bzw. Kosten für mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr sind Arbeitslohn und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich also um einen Freibetrag. Noch bis Ende 2014 war dies auch ertragsteuerlich eine Freigrenze, sodass jedes Überschreiten der 110 Euro zur kompletten Steuerpflicht führte. Der Arbeitgeber kann die geldwerten Vorteile aber mit 25 Prozent Lohnsteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer pauschalieren und die Pauschsteuer übernehmen. Damit bleibt der Vorteil auch sozialversicherungsfrei, vorausgesetzt die Pauschsteuer wird im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum angemeldet und an das Finanzamt abgeführt.
Als geldwerter Vorteil aus der Betriebsveranstaltung sind dabei alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Die Aufwendungen sind dabei unabhängig davon zu berücksichtigen, ob diese den einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich lediglich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt. Damit sind auch Ausgaben zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet (Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder).
Nur anteilige Kosten der Lohnbuchhaltung für die Erfassung des geldwerten Vorteils der Betriebsveranstaltung oder die anteilige Abschreibung für z. B. Gerätschaften und das eigene Mobiliar sowie Kosten für Energie- und Wasserverbrauch bei einer Betriebsveranstaltung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers müssen nicht mit einbezogen werden.
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Betriebsveranstaltung
Bis Ende 2014 waren die 110 Euro nicht nur ertrag- ,sondern auch umsatzsteuerlich eine Freigrenze. Der Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung war also nur dann möglich, wenn die Aufwendungen die Grenze von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschritten hatten.
Nach über sieben Jahren hat sich nun endlich der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 10. Mai 2023 der Frage angenommen, ob es sich im Umsatzsteuerrecht ebenfalls um einen Freibetrag oder weiterhin um eine Freigrenze handelt. Danach bleibt bei Betriebsveranstaltungen umsatzsteuerlich alles beim Alten. Es ist weiterhin von einer Freigrenze auszugehen, da laut BFH dem Umsatzsteuerrecht Freibeträge "wesensfremd" sind. Sonstige Leistungen für den privaten Bedarf des Personals werden also nur dann nicht besteuert, sofern es sich noch um Aufmerksamkeiten handelt. Dies gilt auch für den Vorsteuerabzug. Aufmerksamkeiten liegen aber nur dann vor, wenn die 110-Euro-Freigrenze gerade nicht überschritten wird.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter zu einem Kochevent eingeladen hatte. Dafür mietete er bei einem Veranstalter ein entsprechendes Kochstudio. Gemeinsam mit zwei Köchen bereiteten 31 Teilnehmer unter Anleitung das Abendessen zu, das sie anschließend gemeinsam verzehrten. Dem Kläger entstanden hierfür Bruttokosten von 4.664,68 Euro (150,47 Euro je teilnehmenden Arbeitnehmer).
Dass es sich bei dem Kochevent um eine Betriebsveranstaltung handelte, war unstrittig. Der Vorsteuerabzug war aber unzulässig, da die Freigrenze von 110 Euro je Arbeitnehmer überschritten wurde und somit keine Aufmerksamkeiten vorlagen.
Der BFH hat in seiner Entscheidung auch klargestellt, dass bei der umsatzsteuerlichen Prüfung der 110-Euro-Freigrenze auch die Kosten des äußeren Rahmens der Veranstaltung mitzuberücksichtigen sind, sofern es sich um eine einheitliche Leistung handelt. Das gilt zumindest im vorliegenden Fall eines Kochevents, welches von der besonderen Örtlichkeit in gehobenem Ambiente sowie dem gemeinsamen Zubereiten und Verzehren von Speisen und Getränken durch das Team geprägt war. Der BFH bestätigte, dass ein solches Kochevent ein marktfähiges Gesamtpaket darstellt, sodass es lebensfremd wäre, die angefallenen Kosten künstlich aufzuteilen.
Außerdem sind die Gesamtbruttokosten einer Veranstaltung laut BFH immer nur auf die tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter zu verteilen. Da die 110-Euro-Freigrenze je Teilnehmer überschritten wurde, verwehrte der BFH somit auch den Vorsteuerabzug aus den sogenannten "No-Show"-Kosten für den nicht erschienenen Arbeitnehmer. Der Vorsteuerabzug wurde daher insgesamt vom hohen Gericht versagt.
Fazit: Bei Betriebsveranstaltungen, wie z. B. auch bei teambildenden Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas, wie Kochevents oder Teamausflügen mit Eventcharakter (Wildwasserrafting, Kanutouren etc.) ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Bruttokosten die Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer nicht überschreiten.
Hinweis: Der Gesetzgeber plant den ertragsteuerlichen Freibetrag ab 2024 von 110 Euro auf 150 Euro heraufzusetzen. Sollte diese Änderung umgesetzt werden, wird sich erneut die Frage stellen, ob auch die umsatzsteuerliche Freigrenze auf 150 Euro ansteigt.
20.04.2023 Elektronische Übermittlung der ZM
20.04.2023 - Elektronische Übermittlung der ZM
Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern wird zum 1.04.2019 geändert. Ab dem 1.04.2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes "USt-IdNr. des EU-Unternehmers" zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten. Die zulässigen Länderkennzeichen hat das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Homepage aufgelistet.
14.11.2022 USt-Vorauszahlung Dezember und EAR
14.11.2022 - USt-Vorauszahlung Dezember und EAR
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Anschluss an das BFH-Urteil v. 16.2.2022 - X R 2/21: BFH, Urteil v. 21.6.2022 - VIII R 25/20; veröffentlicht am 20.10.2022).
07.03.2022 Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
07.03.2022 - Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Das BMF hat sein Schreiben v. 26.02.2021 (BStBl I 2021 S. 298) zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet (BMF, Schreiben v. 22.2.2022 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :025).
In dem neuen Schreiben stellt das BMF ergänzend zu seinem Schreiben v. 26.02.2021 in Rn 1 Folgendes klar:
1.1 Die betroffenen Wirtschaftsgüter unterliegen auch weiterhin § 7 Absatz 1 EStG. Die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, stellt
keine besondere Form der Abschreibung,
keine neue Abschreibungsmethode und
keine Sofortabschreibung dar.
Die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer stellt zudem auch kein Wahlrecht im Sinne des § 5 Absatz 1 EStG dar.
1.2 Auch bei einer grundsätzlich anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass
die Abschreibung im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, mithin bei Fertigstellung, beginnt,
die Wirtschaftsgüter in das zu führende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind,
der Steuerpflichtige von dieser Annahme auch abweichen kann,
die Anwendung anderer Abschreibungsmethoden grundsätzlich möglich ist.
1.3 Die Regelung findet auch für Überschusseinkünfte Anwendung.
1.4 Es wird nicht beanstandet, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.
25.10.2021 Unentgeltliche Wertabgaben
25.10.2021 - Unentgeltliche Wertabgaben
Wenn Arbeitgeber an Arbeitnehmer Getränke unentgeltlich abgeben, ist das grundsätzlich nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt für Aufmerksamkeiten.
Eine aktuelle Verfügung des Bayerischen LfSt befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Folgen, wenn Brauereien ihren Haustrunk an Arbeitnehmer abgeben. Grundsätzlich bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage dann nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten oder mangels Einkaufspreises nach den Selbstkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Falls die Selbstkosten jedoch nicht ermittelt werden können, ist es hilfsweise zulässig, eine sachgerechten Pauschale anzusetzen. Das Bayerische LfSt sieht als sachgerechte Pauschale zulässig:
o bis 31.12.2021: 33 EUR/Hektoliter
o ab 1.1.2022: 39 EUR/Hektoliter
18.10.2021 Rückstellungen: Steuernachzahlungen
18.10.2021 - Rückstellungen: Steuernachzahlungen
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb.
Dies entschied das FG Münster (Az. 10 K 2084/18 K,G).
08.03.2021 Jahressteuergesetz 2020
08.03.2021 - Jahressteuergesetz 2020
Durch das Jahressteuergesetz kam es zu wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Mit der Home-Office-Pauschale wird die Heimarbeit im Jahr 2020 und 2021 ohne Kostennachweis mit 5 EUR am Tag, maximal 600 EUR gefördert. Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei. Alleinerziehende können nun mit dem deutlich höheren Alleinerziehenden-Freibetrag unbefristet rechnen (4.008 EUR). Der Corona-Bonus kann vom Arbeitgeber noch bis 30.06.2021 bis 1.500 EUR steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Outplacement-Beratungen, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit ausscheidenden Mitarbeitern erbringt, sind steuerfrei gestellt. Die verbilligte Wohnraumvermietung ist bereits mit 50 Prozent unter Ansatz der vollen Werbungskosten möglich. Eine neue einheitliche Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag gilt ab 2020 und Vereine bzw. Ehrenämter werden gestärkt. Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket wird zum 1.07.2021 umgesetzt, eine neue Netto-Rechnung für Telekommunikationsdienstleistungen eingeführt und eine Grenze für die Durchschnittbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft. Abschließend wurden die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie erhöht.
22.02.2021 Corona: Vollstreckungsschutz
22.02.2021 - Corona: Vollstreckungsschutz
Mit einem BMF-Schreiben gewährt die Finanzverwaltung Vollstreckungsschutz bei den durch die Pandemie wirtschaftlich nachteilig Betroffenen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Vollstreckungsschutz sich nicht auf Rückstände aus Gewerbesteuern erstreckt. Es werden jedoch ansonsten auch Steuerrückstände erfasst, die bereits aus der Zeit vor der Pandemie stammen. Gegen die Entscheidung ist beim BFH die Beschwerde anhängig.
07.12.2020 Rechnung Leistungsbeschreibung
07.12.2020 - Rechnung Leistungsbeschreibung
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zum Leistungsgegenstand in Rechnungen wichtige Aussagen festgelegt. So kann ein Abrechnungsdokument nur dann eine Rechnung sein, wenn die Beschreibung der Leistung nicht nur allgemeiner Art ist. Mit der Bezeichnung "Produktverkäufe" ist es nicht möglich, die Leistung genau zu identifizieren. Der Vorsteuerabzug ist damit aus einer solchen Rechnung nicht möglich.
16.11.2020 Betriebstätte/feste Niederlassung
16.11.2020 - Betriebstätte/feste Niederlassung
Der Unternehmer unterhält nach dem Urteil des BFH dann eine feste Betriebstätte bzw. feste Niederlassung, wenn er einen umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit aufweist. Die Einrichtung muss von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglichen.
02.07.2020 Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020
02.07.2020 - Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020
Die Bundesregierung hat u.a. beschlossen, den Mehrwertsteuer-Regelsatz von derzeit 19 % auf 16 % abzusenken. Die Absenkung soll befristet für sechs Monate in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gelten.
Einzelheiten sind im BMF-Schreiben
enthalten.
06.04.2020
Istbesteuerungsgrenze
06.04.2020 -
Istbesteuerungsgrenze
Ab 1.1.2020 wurde die Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben. Damit wird ein Gleichlauf zur bestehenden Grenze der Buchführungspflicht erreicht, die bereits seit ein paar Jahren auf 600.000 EUR erhöht wurde. Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt. Damit soll eine größere Anzahl von Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet und die wirtschaftliche Dynamik der mittelständischen Wirtschaft unterstützt werden.
14.10.2019 Aufbewahrungsdfristen
14.10.2019 - Aufbewahrungsdfristen
Letztlich gültig sind für Unternehmer die in der Abgabenordnung aufgeführten Aufbewahrungsfristen von zehn und sechs Jahren. Zehn Jahre sind z.B. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege aufzubewahren. Sechs Jahre gelten z.B. für Handels-und Geschäftsbriefe oder Lohnunterlagen. Die Aufbewahrungsfristen beginnen stets mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen, Änderungen der Unterlagen vorgenommen worden sind bzw. Handelsbriefe empfangen oder abgesandt wurden. Bei Vertragsunterlagen beginnt die Frist erst mit Ablauf des Vertrages. Dazu ist bei der Berechnung der Fristen auf die evtl. verlängerten Festsetzungsfristen zu achten. Zum einen könnte wegen verspätet eingereichten Steuererklärungen die Frist für die Aufbewahrung länger andauern, zum anderen ist ggf. die Festsetzungsfrist mit fünf Jahren für leichtfertige Steuerverkürzung oder zehn Jahren für Steuerhinterziehung festzustellen. Der Ablauf der Festsetzungs- und damit Aufbewahrungsfristen könnte durch den Beginn einer Aussenprüfung oder Einsprüchen gehemmt sein. Nicht nur die Abgabenordnung bestimmt die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Unterlagen: es sind noch Verpflichtungen aus dem UStG, SozV, MindestlohnG, HGB oder die Regelungen der DSGVO aufzunehmen.
25.06.2019 Wiedereinsetzung bei Betriebsprüfung
25.06.2019 - Wiedereinsetzung bei Betriebsprüfung
Das Finanzamt hat aufgrund einer Betriebsprüfung gegenüber dem Antragsteller geänderte Steuerbescheide erlassen. Der Steuerberater legte gegen die Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide fristgerecht Einspruch ein. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gab er zudem eine Einspruchsbegründung gegen die Umsatzsteuerbescheide ab. Die beantragte Aussetzung der Vollziehung lehnte die Finanzverwaltung ab, da gegen die Umsatzsteuerbescheide keine Einsprüche eingelegt wurden. Wiedereinsetzung wurde abgelegt, da die Frist fahrlässig versäumt worden sei. Der Antragsteller berief sich im Wiedereinsetzungsantrag auf handschriftliche Vermerke seines Steuerberaters, wonach auch gegen die Umsatzsteuerbescheide Einspruch eingelegt werden sollte, was lediglich im Einspruchsschreiben übersehen wurde. Auch der gerichtliche Änderungsantrag wurde vom zuständigen Finanzgericht mit der Begründung abgelehnt, dass vom Steuerberater ein besonders sorgfältiges Handeln verlangt werden müsse. Das Verschulden des Steuerberaters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
20.05.2019 Zuwendungen an Vereinsmitglieder
20.05.2019 - Zuwendungen an Vereinsmitglieder
Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde in Baden-Württemberg erhöht. Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistungen würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen auch steuerliche Regelungen beachtet werden. Bisher durften die Zuwendungen maximal 40 Euro betragen. In Baden-Württemberg wurde diese Grenze nun rückwirkend zum 1.1.2019 auf 60 Euro erhöht. Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die AO bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Aus diesem Grund sind die jeweiligen Länder zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten.
29.04.2019 Taxi-Gewerbe: private PKW-Nutzung
29.04.2019 - Taxi-Gewerbe: private PKW-Nutzung
Im durch den BFH entschiedenen Fall nutzte der Kläger sein Taxi auch privat. Die Versteuerung erfolgte mit der 1-Prozent-Methode unter Ansatz des Bruttolistenpreises. Der Kläger legte jedoch den Bruttolistenpreis aus einer vom Hersteller herausgegebenen Preisliste für Taxen und Mietwagen zugrunde. Dem folgte das zuständige Finanzamt nicht und legte den anhand der Fahrgestellnummer abgefragten Listenpreises zugrunde. Der BFH lehnte mit der Begründung ab, dass es sich bei der Pauschalmethode um eine generalisierende Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Privatnutzung handeln soll. Dabei soll der Wert des Fahrzeugs nicht abgebildet werden. Das Urteil hat Bedeutung für alle Sonderpreislisten mit Sonderrabatten, die ein Fahrzeughersteller bestimmten Berufsgruppen gewährt.
08.04.2019 31.07.2019 - Abgabe Steuererklärung 2018
08.04.2019 - 31.07.2019 - Abgabe Steuererklärung 2018
Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2018 wurde durch eine gesetzliche Regelung bis zum 31.07.2019 verlängert. Die Abgabe kann damit zwei Monate später als bisher erfolgen. Für beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist erst am 28.02.2020. Eine Bearbeitung der Steuererklärung 2018 erfolgt durch das Finanzamt bereits ab März dieses Jahres. Eine Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich, da bis Ende Februar noch Daten von Arbeitgebern, Versicherungen usw. an die Behörden übermittelt werden. Für die elektronische Steuererklärung ab 2017 gilt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr eingereicht werden müssen. Die Belege sind aufzubewahren und auf Anforderung der Finanzämter vorzulegen.
04.02.2019 Muster der Umsatzsteuererklärung 2019
04.02.2019 - Muster der Umsatzsteuererklärung 2019
Mit einem Schreiben des BMF wurden die neuen Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2019, der Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2019 sowie die Anleitung bekannt gegeben. Aufgrund der Neuregelung des Leistungsortes auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen sind neue Angaben erforderlich. Die Umsätze, die an Privatpersonen mit Ansässigkeit in den übrigen Mitgliedstaaten bis zu einer Grenze von 10.000 EUR im Kalenderjahr erbracht werden sind im Vordruckmuster USt 2 A in Zeile 112 (Kennziffer 213) einzutragen. Im Falle des Verzichts auf den Grenzwert erfolgt der Eintrag in der Zeile 113 (Kennziffer 214). Die Versteuerung erfolgt dann im anderen Mitgliedstaat. Wurde der Grenzbetrag bereits im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten, muss der Eintrag insgesamt in Zeile 116 erklärt werden.
Eine Unterscheidung der Umsätze nach § 13 b UStG erfolgt bei Eintrag in das Formular zum Teil nicht mehr.
Neu ist auch unter anderem, dass im Vordruck mitgeteilt werden muss, ob die Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnet wurde.
05.11.2018 Rechnung: Vollständige Anschrift
05.11.2018 - Rechnung: Vollständige Anschrift
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur vollständigen Rechnungsanschrift als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug geändert. Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmens unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der Rechnung aufgeführt ist. Der leistende Unternehmer muss lediglich unter der von ihm angegebenen Rechnungsanschrift erreichbar sein. In seiner Pressemitteilung weist der BFH darauf hin, dass diese Auffassung mit dem Unionsrecht auch im Einklang steht
03.09.2018 Änderung des Steuerbescheides
03.09.2018 - Änderung des Steuerbescheides
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Änderung des Steuerbescheides wegen nachträglicher Berücksichtigung eines Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft wegen groben Verschulden abgelehnt. Der Steuerberater hatte in der erstellten Steuererklärung für das Jahr 2015 den Auflösungsverlust nicht angegeben. Der Kläger wurde seit Gründung der GmbH bis zur Insolvenzphase und Auflösung steuerlich von diesem Steuerberater beraten. Der Steuerbescheid wurde bestandskräftig. Der Antrag auf Änderung wurde damit begründet, der Steuerberater habe erst nach Bestandskraft des Steuerbescheides Kenntnis von der Beendigung des Insolvenzverfahrens erlangt. Ob dem Kläger selbst das grobe Verschulden trifft, hat das Finanzgericht offen gelassen. Jedenfalls ist das Verschulden des Steuerberaters dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Durch entsprechende Vermerke hätte der Steuerberater die jährliche Überprüfung der Verlustrealisierung vornehmen können und müssen.
30.07.2018 Bauleistungen: Anzahlungen
30.07.2018 - Bauleistungen: Anzahlungen
Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben zur Behandlung von Anzahlungen Stellung genommen. Liegen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlung nicht vor, schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlung beim leistenden Unternehmer bestehen. Eine Berichtigung der erstellten Anzahlungsrechnung ist in diesen Fällen nicht gegeben.
23.07.2018 Umsätze mit Geldspielautomaten
23.07.2018 - Umsätze mit Geldspielautomaten
Umsätze aus Geldspielautomaten sind laut einem aktuellen Urteil des hessischen Finanzgerichts steuerbar und steuerpflichtig. Als Begründung führt das hessische Finanzgericht unter anderem an, dass auch das Bundesverfassungsgericht Beschwerden in Bezug auf mögliche steuerbefreite Umsätze nicht angenommen hatte. Eine Ungleichbehandlung der gewerblichen Betreiber zu öffentlichen Spielbanken liege nicht vor. Gegen die Entscheidung ist Revision beim BFH unter dem Az. XI R 13/18 anhängig.
16.07.2018 Vermietung an pauschlierende Landwirte
16.07.2018 - Vermietung an pauschlierende Landwirte
Wird Grundbesitz an einen pauschalierenden Landwirt verpachtet, darf nach einer neuen Entscheidung des BFH vom Verpächter nicht mehr auf die Steuerfreiheit verzichtet werden. Dieses Gestaltungsmittel wurde bisher von der Finanzverwaltung akzeptiert. Der Verpächter verzichtete auf die Steuerfreiheit (Option zur Umsatzsteuer) und machte die Vorsteuer aus errichteten Gebäudlichkeiten geltend. Anschließend wurde an den Landwirt mit Anwendung der Durchschnittsteuersätze verpachtet. Nach dem Urteil des BFH ist ein Verzicht auf Steuerfeiheit unter den vorliegenden Voraussetzungen beim Pächter nicht möglich. Das neue Urteil stellt die jahrelange Gestaltung nun ins steuerliche Abseits.
10.07.2018 EC-Kartenumsätze
10.07.2018 - EC-Kartenumsätze
Das BMF hat sich im Jahr 2017 sehr kritisch wegen der Erfassung von Kreditkarten- und EC-Kartenumsätzen bei Bargeschäften geäußert und eine strikte Trennung von den baren Vorgängen gefordert. Die nicht erfolgte strikte Trennung im Kassenbuch führt laut BMF zu einem formellen Mangel und widerspricht der Wahrheit und Klarheit der Buchführung. Von den Verbänden wird nun gefordert, bestimmte Ausnahmen aufzunehmen, die schon nach den GoBD-Vorgaben als geeignet anzusehen sind, so z. B. wenn die unbaren Umsätze erkennbar wieder aus dem Kassenbuch ausgebucht werden. Die Finanzverwaltung wird sich in einem zu erwartenden BMF-Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht noch zu diesem Thema äußern
07.05.2018 Ordnungsgemäße Kassenführung bei PC-gestützter Software
07.05.2018 - Ordnungsgemäße Kassenführung bei PC-gestützter Software
Mit dem Beschluss des BFH vom 23.02.2018 soll deutlich gemacht werden, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung bei einem PC-gestützten Kassensystem gestellt werden. Der Kläger (Inhaber von zwei Friseursalons) konnte für die PC-gestützte Kassensoftware keine Programmierprotokolle vorlegen. Manipulationen konnten zwar von der Betriebsprüfung nicht festgestellt werden, könnten jedoch aufgrund eines Sachverständigengutachtens auch nicht ausgeschlossen werden. Es wurden aufgrund der möglichen Manipulation Hinzuschätzungen durch das Finanzamt vorgenommen. Das Finanzgericht korrigierte die Hinzuschätzungen nach unten da die vorgenommenen Hinzuschätzungen über dem Rahmen der Richtsätzen lag. Der BFH hob das Urteil auf und rügte das Finanzgericht in seiner Sachaufklärungspflicht. Es wurde kein Beweis erhoben, ob die steuerlich rel evanten Daten zur Programmdokumentation im verwendeten System gespeichert worden sind. Dieser Beweis kann durch Vorlage der Datenbank, Einhaltung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder Vernehmung des Kassenherstellers als Zeugen erbracht werden. Der BFH stellt klar, dass bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit zwischen Registrierkassen einfacher Art und weitgehend frei manipulierbaren PC-Kassensystemen zu unterscheiden ist. Dieser Rechtssache kommt deshalb möglicherweise grundsätzliche Bedeutung zu.
29.03.2018 Zuordnung einer Doppelgarage
29.03.2018 - Zuordnung einer Doppelgarage
Hinsichtlich der Zuordnung von Gebäuden oder selbständigen Gebäudeteilen ist auf den Raum als Ganzes abzustellen, so entscheidet der BFH in einem aktuellen Urteil. Das Finanzamt hat die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage mit der Begründung abgelehnt, dass die private Mitbenutzung wie bei einem häuslichen Arbeitszimmer schädlich sei. Der BFH stellt hingegen fest, dass bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen nach der anteiligen Nutzfläche zu ermitteln ist. Hierbei ist zu ermitteln, ob ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen vorliegt, das eindeutig und willentlich zugeordnet werden muss. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer treffen bei betrieblich genutzten Lagerflächen nicht zu.
26.03.2018 Schätzung wegen nicht fortlaufender Rechnungsnummern
26.03.2018 - Schätzung wegen nicht fortlaufender Rechnungsnummern
Im Urteilsfall verwendete der Kläger Rechnungsnummern, die Computergesteuert aus der Buchungsnummer abgeleitet wurde (Veranstaltungsnummer, Kundendaten, Rechnungsdatum). Damit war jede Rechnungsnummer einmalig aber nicht fortlaufend. Die Finanzverwaltung nahm deshalb beim Einnahmenüberschussrechner eine Gewinnerhöhung durch Vornahme eines Un-Sicherheitszuschlages vor. Das zuständige Finanzgericht sah keine Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung. Nach Auffassung des Gerichts eröffnet die Verwendung von nicht lückenlos geführten Rechnungsnummern für sich alleine keine Schätzbefugnis. Es wurde Revision beim BFH zugelassen.
05.02.2018 EC-Kartenumsätze
05.02.2018 - EC-Kartenumsätze
Aufgrund einer Anfrage, wie EC-Kartenumsätze bei den ordnungsgemäßen Aufzeichnungspflichten zu behandeln sind, hat sich das BMF eindeutig geäußert. Bare und unbare Umsätze sind regelmäßig getrennt zu buchen. Im Kassenbuch sind ausschließlich Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen im Kassenbuch stellen nach Auffassung der Finanzverwaltung einen formellen Fehler dar, der der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung widerspreche. Die steuerliche Würdigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Um den Anforderungen zu genügen, müssen die EC-Kartenumsätze beispielsweise in einer Zusatzspalte bzw. in einem gesonderten Nebenbuch zum Kassenbuch erfasst werden
29.01.2018 Ohne-Rechnung-Abrede
29.01.2018 - Ohne-Rechnung-Abrede
Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Vertragsnichtigkeit. Das OLG Hamm hat entschieden, dass derartige Vereinbarungen zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen. Im Urteilsfall sollten Schadenersatzansprüche wegen Baumängel an einen Architekten mit der Begründung belastet werden, er habe auch die Bauaufsicht durchgeführt. Bereits vor Ausführung zahlte die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR ohne Rechnung, die laut Klägerin für die Bauüberwachung vereinbart waren. Die Schadenersatzklage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichtes führen Vereinbarungen ohne Rechnung zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages, auch wenn nur ein Teil des Auftrages von der Abrede betroffen waren.
29.08.2017 Kopie einer Rechnungskopie
29.08.2017 - Kopie einer Rechnungskopie
Der BFH hat entschieden, dass auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung ist. Die Entscheidung betrifft das Vergütungsverfahren, das seit einigen Jahren elektronisch durchzuführen ist. Dabei sind die zu vergütenden Rechnungen als Kopie auf elektronischem Weg zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte den Vorsteuerabzug verneint, da auf den Rechnungen der Zusatz "copy 1" vorgenommen war. Zu beachten ist allerdings dabei, dass ab 2015 Originale der Rechnungen vorzulegen sind. Der Urteilsfall bezieht sich nur auf Altfälle.
15.08.2017 Steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebs
15.08.2017 - Steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebs
Die steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebes an den Nachfolger ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Der BFH entscheidet aktuell, dass die Übertragung nicht steuerneutral möglich ist, wenn der Übergeber sich den Nießbrauch vorbehält und das Unternehmen weiterführt. Voraussetzung für die steuerliche Vergünstigung ist, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit einstellt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist im Zusammenhang die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die steuerneutral unter Nießbrauchsvorbehalt möglich ist.
07.08.2017 Elektronische Datenübermittlung neu geregelt
07.08.2017 - Elektronische Datenübermittlung neu geregelt
Die Finanzverwaltung wird die elektronische Datenübermittlung ab 2018 für den Veranlagungszeitraum 2017 nur noch authentifiziert zulassen. Das bedeutet für alle Steueranwendungen, dass die Abgabe in komprimierter Form nicht mehr möglich sein wird. Es wird deshalb empfohlen, frühzeitig auf das authentifizierte Verfahren umzusteigen.
10.04.2017 Neue GWG-Grenze 800.- EUR
10.04.2017 - Neue GWG-Grenze 800.- EUR
Zur Erhöhung der GWG-Grenze von bisher 410 EUR hat sich die Koalition nun auf einen neuen Wert von 800 EUR geeinigt. Damit können in Unternehmen künftig Schreibgeräte, Tablets oder andere Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden. Der neue Grenzwert soll für Anschaffungen ab dem 01.01.2018 zum Ansatz kommen. So entfallen für viele Wirtschaftsgüter auch die Aufzeichnungspflichten.
06.02.2017 Taxifahrten im Rahmen von Pauschalreisen
06.02.2017 - Taxifahrten im Rahmen von Pauschalreisen
Das zuständige Finanzgericht musste die Frage beantworten, ob auch dann ein begünstigter Taxiverkehr vorliegen kann, wenn ein Dritter den Auftrag dazu gegeben hatte. Neben dem üblichen Taxigeschäft erhielt der Kläger auch Aufträge von einer Reisefirma. Im Rahmen einer Pauschalreise musste er Kunden zum Zielort befördern. Da der Fahrgast nicht selbst die Beförderung in Auftrag gegeben hatte, nahm das Finanzamt an, es handelt sich nicht um Fahrten, die mit dem ermäßigten Steuersatz angesetzt werden könnten. Das Finanzgericht sprach dem Merkmal, wer letztlich die Fahrt in Auftrag gegeben hatte, keine besondere Bedeutung zu. Auch von Dritten beauftragte Fahrten unterliegen den Vorgaben der ggf. ermäßigt zu besteuernden Personenbeförderung.
09.01.2017 Windkraftanlagen AfA-Beginn
09.01.2017 - Windkraftanlagen AfA-Beginn
Der BFH hat mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. IV R 1/14) festgelegt, wann die Abschreibung bei Windkraftanlagen beginnt. Demnach können die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Dieses Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Erwerber bzw. Besteller über.
24.10.2016 Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen
24.10.2016 - Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen
Wenn die von den Kreditinstituten übermittelten elektronischen Kontoauszüge als richtig und unveränderbar abzusehen sind, ist die steuerliche Anerkennung der aufbewahrten Dokumente gewährleistet. Dies ist z. B. mit einem PDF-Dokument als Anhang per Mail oder Web-Download zur Verfügung gestellt, regelmäßig erfüllt. Es werden an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen gestellt. Es muss jedoch der Datenzugriff auf die elektronischen Dokumente sicher gestellt sein. Der Ausdruck und die Aufbewahrung in Papierform ist deshalb nicht zulässig. Es gilt eine Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren. Dies ist auch im Falle eines Bankenwechsels zu beachten.
17.10.2016 Mietwagen und Taxi: 1-Prozent-Regelung
17.10.2016 - Mietwagen und Taxi: 1-Prozent-Regelung
Nach einem aktuellen Urteilsfall ist bei Mietwagen und Taxen die Streitfrage nach dem anzusetzenden Bruttolistenpreis mit einer zugelassenen Revision beim BFH zu klären. Der Kläger berechnete die 1-Prozent-Regelung aus dem niedrigeren Listenpreis für Mietwagen und Taxen, der sich aus der entsprechend vorgelegten Preisliste ergeben hatte. Das Finanzamt berechnete den höheren Bruttolistenpreis mit der Fahrgestellnummer des Wagens und nahm keine Rücksicht auf besondere Preisvorgaben. Das zuständige Finanzamt hat der Klage stattgegeben, da es sich beim Listenpreis um den im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblichen Preis laut Herstellerempfehlung handelt. Damit ist die Preisempfehlung für das Sondermodell Taxi maßgeblich. Es liegt auch kein Sonderrabatt vor, der bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden dürfte. Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie der BFH die Berechnungsgrundlage festsetzen wird. Entsprechende Fälle sollten mit Einspruch offen gehalten werden.
10.10.2016 Korrektur eines Bilanzansatzes
10.10.2016 - Korrektur eines Bilanzansatzes
Die Klage gegen die vorgenommene Bilanzberichtigung durch das Finanzamt wurde vom zuständigen Finanzgericht abgelehnt. Es wurden Abschreibungsbeträge auf das Wirtschaftsgut Wald vorgenommen, die aufgrund des vorliegenden nicht abnutzbaren Anlagegutes nicht richtig waren. Der Bilanzierungsfehler für die Vorjahre wurde in einer Aussenprüfung in der ersten noch offenen Bilanz berichtigt. Die gewinnerhöhende Kapitalanpassung in Summe aus den vorangehenden Jahren ergibt sich aufgrund der vorgenommenen Wertminderung, die steuerlich unzutreffend war. Ist die Korrektur in der Bilanz, in der der Fehler aufgetreten war, bestandskräftig, ergibt sich aufgrund des Bilanzenzusammenhangs die Korrektur in der ersten Bilanz, in der dies mit steuerlicher Wirksamkeit möglich ist. Insofern bestätigte die Rechtsprechung die Auffassung der Finanzbehörde zu den Grundsätzen der Bilanzberichtigung erneut.
04.10.2016 Kleinunternehmergrenze überschritten
04.10.2016 - Kleinunternehmergrenze überschritten
Im Urteilsfall hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und dabei die Regelbesteuerung zur Anwendung gebracht. Daraufhin legte der Unternehmer Einspruch ein, da aufgrund der Umsätze in Höhe von 17.239 EUR im Vorjahr die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Im Rahmen der Aussenprüfung erfolgte unter anderem eine Hinzuschätzung von Privatentnahmen, da keine Aufzeichnungen geführt wurden. Wegen der dann aus Sicht des Steuerpflichtigen nur geringfügig überschrittenen Grenze (Gesamtumsatz 18.172 EUR) sollte der Kleinunternehmer beibehalten werden. Das zuständige Gericht lehnte die Klage ab. Auch bei nur geringfügigen Überschreiten der Gesamtumsatzgrenze in Höhe von 17.500 EUR ist die Regelung ausgeschlossen. Insofern sind keine Bagatellgrenzen vorgesehen. Der Steuerpflichtige hat das Risiko der fehlerhaften Ermittlung zu tragen. Das gilt auch im Zusammenhang mi t Aussenprüfungen. In Frage kommen nach Ansicht des Gerichtes lediglich Billigkeitsregelungen, wenn die fehlerhafte Ermittlung entschuldbar ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Unternehmer nachweislich seine Umsätze ohne Umsatzsteuer kalkuliert hatte und so die Grenzwerte einhalten kann.
12.09.2016 Liebhaberei und Wirtschaftsgüter
12.09.2016 - Liebhaberei und Wirtschaftsgüter
Gem. BFH mit Urteil vom 11.05.2016, X R 61/14, stellt der Wandel zur Liebhaberei keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin im Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen, wobei Wertveränderungen dieses Vermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, einkommensteuerrechtlich nicht beachtlich sind. Bei Gewinnermittlung durch EÜR ist zum Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei kein Übergang zur Bilanzierung und auch keine Ermittlung eines Übergangsgewinnes durchzuführen, bzw. ein solcher zu versteuern. Wurden vor der Liebhaberei Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens angeschafft und als Betriebsausgaben angesetzt, dann sind diese nach dem Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht entsprechend als nachträgliche Betriebseinnahme anzusetzen und zu versteuern.
05.09.2016 Neue Nachweisregeln zu Spenden und Beiträge
05.09.2016 - Neue Nachweisregeln zu Spenden und Beiträge
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab 2017 neue Regeln in Bezug auf den Nachweis für Spenden und Beiträge. Der Zuwendungsnachweis muss nur noch dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordert. Die Unterlagen müssen ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden, denn so lange hat die Finanzbehörde die Möglichkeit der Anforderung. Wie bisher kann der zuwendende der elektronischen Datenübermittlung zustimmen. Damit entfällt die Aufbewahrungspflicht der Nachweise.
29.08.2016 Erneuerbare Energien: Ausschreibung
29.08.2016 - Erneuerbare Energien: Ausschreibung
Der Bundesrat hat beschlossen, dass zukünftig mehr Wettbewerb im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgen muss. Ab 2017 wird die Vergütung des Stroms nicht mehr staatlich festgelegt. Durch Ausschreibungen am Markt wird der Strompreis festgelegt, was den Zubau von Windanlagen, Photovoltaikanlagen usw. planbarer macht. Die geförderten Strommengen werden jeweils durch Gesetz festgelegt. Bei kleineren Anlagen soll es jedoch Ausnahmen von der Ausschreibung geben. Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
16.08.2016 Erbschaftsteuer: Nun doch wieder im Vermittlungsausschuss
16.08.2016 - Erbschaftsteuer: Nun doch wieder im Vermittlungsausschuss
Die beschlossene Erbschaftsteuerreform muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Am 24.06.2016 wurden neue Regeln für das Vererben von Unternehmen beschlossen. Wenn Firma und Arbeitsplätze erhalten werden, dann soll der Erbe auch nicht mit Erbschaftsteuer belastet werden. Künftig gibt es im höheren Vermögensbereich deutliche Einschränkungen. So muss geprüft werden, ob die Steuer aus dem Privatbereich bezahlt werden könnte. Ab 90 Millionen Euro gibt es auch keine Verschonungsregel mehr. Die Zustimmung des Bundesrates ist rückwirkend zum 01.07.2016 des in Kraft tretenden Gesetzes zwingend erforderlich. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen ausschließlich den Ländern zu, das sind ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich.
11.07.2016 EuGH: Vorsteuerabzug bei Gebäuden
11.07.2016 - EuGH: Vorsteuerabzug bei Gebäuden
Bei gemischt genutzten Gebäuden hat der EuGH nun aktuell entschieden, wie die Vorsteuer aufgeteilt werden muss. Es wurden Umsätze aus steuerpflichtiger und steuerfreier Nutzung im Gebäude erzielt. Der Kläger wendete den Umsatzschlüssel zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern an. Die zuständige Finanzbehörde ermittelte einen geringeren Vorsteueranteil nach dem Flächenschlüssel. Der EuGH entschied, dass der Umsatzschlüssel oder auch der Flächenschlüssel angewendet werden kann. Zu entscheiden ist hier insbesondere, welche dieser Methoden eine präzisere Aufteilung zulässt. Es ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Methode zur Aufteilung der Vorsteuern freigestellt.
27.06.2016 Umsatzsteuersatz bei Krankentransport
27.06.2016 - Umsatzsteuersatz bei Krankentransport
Das BMF hat sich mit einem aktuellen Schreiben zum anzuwendenden Steuersatz bezüglich Beförderungsleistungen von kranken und verletzten Personen geäußert. Grundsätzlich kann zwar ein Taxiunternehmer, aber nicht ein Mietwagenunternehmen den ermäßigten Steuersatz anwenden. Bei der Beförderung von kranken und verletzten Personen kann jedoch der ermäßigte Steuersatz auch von einem Mietwagenunternehmen beansprucht werden. Das gilt aber nur dann, wenn mit den Krankenkassen eine Sondervereinbarung geschlossen wird, wie dies auch mit Taxiunternehmern der Fall ist. Unbeachtlich ist, dass die Leistung nicht vom Unternehmer selbst, sondern von einem Subunternehmer erbracht wird.
30.05.2016 Förderung der e-Mobilität
30.05.2016 - Förderung der e-Mobilität
Die vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen ist beschlossen. Bei Erwerb eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs wird eine Prämie in Höhe von 4000,00 EUR bezahlt und neue Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Wer ein Plug-in-Hybridfahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie in Höhe von 3000,00 EUR. Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kostenlos sein Elektroauto aufladen lässt, ist dies steuerfrei. Die Ladestationen, die der Arbeitgeber auf seinem Betriebsgelände errichtet, können bezuschusst werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft zahlt die Prämie so lange aus, bis die zur Verfügung gestellten 600 Milliarden EUR verbraucht sind (längstens bis 2019). Die Anträge können online bei der BAFA gestellt werden.
20.04.2016 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neue Festsetzungsfrist
20.04.2016 - Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neue Festsetzungsfrist
Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens möchte die Finanzverwaltung eine automatisierte und effiziente Verarbeitung von Steuerfällen erreichen. Unter anderem wird auch eine neue Regelung zur Ablaufhemmung eingeführt, die im Prinzip unendlich ist. Wenn ein Grundlagenbescheid von dritter Seite erteilt wird, läuft die Frist mit zwei Jahren erst mit Kenntnis des Grundlagenbescheides durch die Finanzbehörde ab. Auch eine zweite geplante Neuerung bringt Rechtsunsicherheit: Daten von dritter Seite, die innerhalb von sieben Jahren für den Besteuerungszeitraum zugegangen sind, sollen erst mit weiteren zwei Jahren verjährt sein. Das bringt eine über neun Jahre verlängerte Festsetzungsverjährung. Die dadurch schwebenden Veranlagungsfälle erscheinen in der Praxis unangemessen lang.
11.04.2016 Verlängerung Gewährleistungsfristen als neue Leistung
11.04.2016 - Verlängerung Gewährleistungsfristen als neue Leistung
Wenn ein Unternehmer eine längere Gewährleistungspflicht übernimmt als es seine gesetzliche Verpflichtung wäre, liegt nach Auffassung des zuständigen Finanzgerichts eine einheitliche Leistung vor. Es handelt sich nicht um zwei getrennte Leistungen (Lieferung und Dienstleistung). Im Urteilsfall behandelte die Klägerin die Verlängerung der Gewährleistungsfristen als unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung. Da die Warenlieferung steuerfrei ins Ausland erfolgte, war nach Ansicht der Klägerin alles steuerfrei zu behandeln. Das Finanzamt sah dagegen eine eigenständige Leistung. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
29.03.2016 Sondervorauszahlungen rechtssicher
29.03.2016 - Sondervorauszahlungen rechtssicher
Ein Urteil des BFH hat eine Unsicherheit zur Abrechnung der bereits an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlung ins Leben gerufen. In einem Insolvenzfall wurde die sonst übliche Verrechnung mit der letzten Voranmeldung des Jahres verweigert und erst mit der abgegebenen Umsatzsteuer-Erklärung des Jahres vorgenommen. Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung bislang nicht zur Anwendung gebracht und auch bei Verrechnung entstandene Erstattungsbeträge an den Steuerbürger weitergeleitet. Durch eine Neuformulierung wird nun Sicherheit geschaffen: Der Anspruch auf Verrechnung der Sondervorauszahlung ist mit Ablauf des letzten Voranmeldezeitraums dann gesetzlich festgelegt.
15.03.2016 Studienkosten der eigenen Kinder
15.03.2016 - Studienkosten der eigenen Kinder
Das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15.01.2016, Az. 4 K 2091/13 E, hat entschieden, dass Studienkosten der eigenen Kinder nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Ende des Studiums für eine bestimmte Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Im Urteilsfall hatte der Kläger mit seinen Kindern Vereinbarungen geschlossen, wonach er die Studienkosten übernommen hatte. Dahingehend verpflichteten sich die Kinder nach Abschluss des Studiums im Unternehmen des Klägers tätig zu werden, bzw. die Studienkosten anteilig zurückzuzahlen. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht ordneten diese Kosten der privaten Lebensführung zu und ließen einen Betriebsausgabenabzug nicht zu.
23.02.2016 Verzinsung bei rückwirkendem Ereignis
23.02.2016 - Verzinsung bei rückwirkendem Ereignis
Das FG Hamburg hat in einer rechtskräftigen Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Verzinsung nach § 233 a AO mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt. Im Falle des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG beginnt die Verzinsung, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr getätigt wird. Nicht entscheidend dabei ist die Kenntnis des Finanzamtes. Auch der Zeitpunkt der Änderung der Steuerbescheide hat dabei keine Bedeutung. Das Finanzgericht weist darauf hin, dass ansonsten der Steuerpflichtige die Verzinsung verzögern könnte, was nicht im Sinne der Steuergerechtigkeit verstanden werden kann.
15.02.2016 Bilanzierung von Leasingverträgen
15.02.2016 - Bilanzierung von Leasingverträgen
Aufgrund der fehlenden Transparenz bei verschiedentlich möglichen Vertragsgestaltungen wurde eine neue Richtlinie zur Bilanzierung von Leasingverträgen beschlossen. Danach müssen künftig alle Leasingnehmer in der Bilanz eine Verbindlichkeit ausweisen. Auf der Aktivseite muss der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht ausweisen, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen entspricht (zzgl. direkt zuordenbarer Kosten). Beim Leasinggeber ändern sich die bisherigen Vorgaben nicht. Der neue Ausweis betrifft Bilanzen, die nach dem 01.01.2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
08.02.2016 Offene Fragen zum Vorsteuerabzug
08.02.2016 - Offene Fragen zum Vorsteuerabzug
In der Praxis bestehen Unsicherheiten zur Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers. Ausschlaggebend ist ein Urteil des BFH aus 2015, nach dem der Vorsteuerabzug nur dann möglich ist, wenn die Anschrift in der Rechnung den Ort der aktiven wirtschaftlichen Betätigung des Leistungsempfängers enthält. Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt veröffentlicht und wird deshalb von der Finanzverwaltung angewendet. Das bedeutet, dass z.B. bei einer GmbH nur dann die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz bei Rechnungsstellung und auch bei Ausführen der Leistung tatsächlich bestanden hat. In Zusammenhang mit der Regelung im Umsatzsteueranwendungserlass sind aber nun unterschiedliche Aussagen zu finden. Dort wird z.B. darauf hingewiesen, dass ein Briefkastensitz mit postalischer Erreichbarkeit ausreichend sei.
02.02.2016 Umsatzsteuer: Verzicht auf Steuerbefreiung
02.02.2016 - Umsatzsteuer: Verzicht auf Steuerbefreiung
Die Lieferung eines Grundstücks ist umsatzsteuerfrei gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Steuerfreiheit jedoch verzichtet werden. Beim Verkauf eines Grundstücks muss der Verzicht im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. Der BFH hat nun über die Frage entschieden, wie lange der Verzicht möglich ist. Mit seinem Urteil vom 21.10.2015 wird bestimmt, dass der Verzicht ausschließlich im zugrundeliegenden notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann. Ein späterer Verzicht ist unwirksam, selbst wenn dieser notariell beurkundet wird.
26.01.2016 Umsatzersatz bei Taxen
26.01.2016 - Umsatzersatz bei Taxen
Soweit der Taxiunternehmer in einem Umkreis von 50 km die Beförderung des Fahrgastes durchführt, liegen Umsätze vor, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Im Urteilsfall ließ der Taxiunternehmer die betreffenden Fahrten durch einen Subunternehmer (Mietwagenunternehmen) erledigen, das die Berechtigung für den ermäßigten Steuersatz nicht erfüllte. In einer USt-Sonderprüfung wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von der Finanzbehörde verweigert. Im BFH-Urteil bekam der Taxifahrer jedoch recht, da die Beförderung immer in seinem Namen und für seine Rechnung erfolgte. Die Ausführung der Leistung durch einen nicht begünstigten Unternehmer ist damit nicht schädlich.
19.01.2016 Mehrwertsteuer: unbenutzte Flugscheine
19.01.2016 - Mehrwertsteuer: unbenutzte Flugscheine
Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer an die Leistung geknüpft. Der EuGH hatte die Frage zu entscheiden, ob gekaufte Flugscheine der Umsatzsteuer unterliegen, die letztendlich nicht abgeflogen wurden. In diesem Fall wurde die mehrwertsteuerliche Erfassung bejaht, auch wenn keine Erstattung erfolgt. Der Fluggast hat das Recht auf Beförderung erworben. Unabhängig davon, ob er von diesem Recht Gebrauch macht, wurde mit der Zurverfügungstellung des Rechts bereits eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht. Im vom EuGH am 23.12.2015 erschienenen Urteilsfall ging es um mehrwertsteuerpflichtige Inlandsflüge in den Niederlanden.
13.01.2016 Steuerliche Änderungen ab 2016 (1)
13.01.2016 - Steuerliche Änderungen ab 2016 (1)
Ab 2016 steigt der Grundfreibetrag auf 8.652,00 EUR. In der laufenden Lohnabrechnung werden Arbeitnehmer größtenteils eine Entlastung spüren. Es erfolgte bereits eine Anhebung für 2015 auf 8.472,00 EUR, die einmalig in der Lohnabrechnung Dezember 2015 berücksichtigt wurde. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte kommt es auch in der Progression zu meist positiven Effekten. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls pro Elternteil auf 2.304,00 EUR (im Jahr 2015 noch 2.256,00 EUR) erhöht. Dementsprechend wird auch das Kindergeld um weitere zwei Euro aufgestockt, so dass für das erste und zweite Kind monatlich 190,00 EUR, für das dritte Kind 196,00 EUR und ab dem vierten Kind 221,00 EUR ausbezahlt werden. Der Kinderzuschlag wird ab 01.07.2016 um weitere 20,00 EUR auf 160,00 EUR monatlich aufgestockt.
13.01.2016 Steuerliche Änderungen ab 2016 (2)
13.01.2016 - Steuerliche Änderungen ab 2016 (2)
Zunächst gibt es in bestimmten Branchen neue gesetzlich festgelegte Mindestlöhne, wie z. B. im Bereich der Aus- und Weiterbildung oder Dachdecker. Die Hartz IV Sätze steigen und es gibt mehr Wohngeld. Beim Kurzarbeitergeld gibt es Vereinfachungen und beim Arbeitslosengeld tritt eine Sonderregelung in Kraft. Die Frauenquote in Unternehmen wird auf 30 % festgelegt. Der Rentenbeitragssatz bleibt unverändert bei 18,7 %, der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung beträgt 84,15 EUR monatlich. Das Renteneintrittsalter verlagert sich um fünf Monate und es gibt neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Künstlersozialabgabe bleibt unverändert bei 5,2 %. Mehr Informationen und auch weitere Neuregelungen sind in einer Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht worden.
09.12.2015 Verteilung des Übergangsgewinns
09.12.2015 - Verteilung des Übergangsgewinns
Beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung nach Bilanzierung muss ein Übergangsgewinn/ -verlust berechnet werden. Dieser kann jedoch verteilt werden, soweit sich ein positiver Betrag ermitteln lässt. Eine gleichmäßige Verteilung auf bis zu drei Jahre ist zulässig. Der BFH entscheidet nun aktuell, dass die vorgenommene Verteilung bindend ist, d. h. eine Billigkeitsentscheidung wie diese bindet auch hinsichtlich der Höhe nach. Die in einer Außenprüfung geänderten Werte beim Übergangsgewinn, haben grundsätzlich keine Auswirkung auf die verteilten Werte in Folgejahren.
03.12.2015 Abzugsverbot Gewerbesteuer
03.12.2015 - Abzugsverbot Gewerbesteuer
Der BFH bestätigte die gesetzliche Regelung ab 2008, dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr abziehbar ist. In einer Pressemitteilung werden die letzten Zweifel zur Abziehbarkeit bei einer Personengesellschaft ausgeräumt. Die Klage eines Gesellschafters blieb ohne Erfolg. Der BFH bestätigte die Vereinbarkeit der Neuregelung unter anderem mit dem Argument, dass der Gesetzgeber gleichzeitig einen höheren Abrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer eingeführt hatte. Damit sei die Nichtabziehbarkeit wieder ausgeglichen worden.
25.11.2015 Umsatzsteuer bei Stundenhotel
25.11.2015 - Umsatzsteuer bei Stundenhotel
Der BFH hat in einer Entscheidung zum ermäßigten Steuersatz bei Hotelleistungen entschieden. Im Urteilsfall ging es um die stunden- oder auch halbstundenweise Überlassung von Zimmern eines renovierungsbedürftigen Hotels im Sperrbezirk. Ergeben sich danach äußere Umstände, dass der Schwerpunkt der Leistungen nicht in der Überlassung eines Schlafplatzes liegt, ist der ermäßigte Steuersatz nicht anwendbar. Im Urteilsfall lag der Schwerpunkt der Leistungen lt. BFH nicht in der Beherbergung sondern in der Einräumung der Möglichkeit, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen oder zu konsumieren. Derartige Leistungen können nach BFH nicht zum ermäßigten Steuersatz führen.
19.11.2015 Beantragen der Istversteuerung
19.11.2015 - Beantragen der Istversteuerung
Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Antrag auf Istversteuerung auch konkludent gestellt werden. In der eingereichten Steuererklärung muss erkennbar sein, dass die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert worden sind. Das kann auch schlüssig aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hervorgehen. Wurde der Antrag auf Istversteuerung dahingehend gestellt, ergibt sich die Genehmigung des Finanzamtes aus der folgenden Festsetzung der Umsatzsteuer.
04.11.2015 Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei
04.11.2015 - Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei
Ein privater Arbeitsvermittler kann entgegen der Aussage des zuständigen Finanzgerichtes umsatzsteuerfrei sein, wenn Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitssuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein erbracht werden. Der BFH hält es nicht für erforderlich, dass eine Einrichtung mit sozialem Charakter vorliegen muss, die eine derartige Leistung umsatzsteuerfrei behandeln darf. Es ist vielmehr möglich, sich direkt auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu berufen und die entsprechende Steuerbefreiung zu beanspruchen.
30.10.2015 Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen
30.10.2015 - Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen
Der deutsche Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen zu eng gefasstDas hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt. Hintergrund ist eine europäische Regelung die von den umsatzsteuerbefreiten Leistungen lediglich solche ausschließen, die nur der Freizeitgestaltung dienen. Somit ist es entgegen der deutschen Regelung unerheblich an welcher Schule bzw. für wen unterrichtet wird oder ob auf eine qualifizierende Abschlussprüfung vorbereitet wird. Ebenso ist unbedeutend, welche Ausbildung der oder die Lehrer/in vorweisen kann. Das führt dazu, dass der Personenkreis der steuerfreie Unterrichtsleistungen erbringen kann, erheblich ausgeweitet wird. Insbesondere für private Musiklehrer oder Sprachlehrer sind auch hierzu bereits Urteile ergangen, in welchen entschieden wurde, dass Musik- und Sprachunterricht ein klassisches Schulfach ist, auf das immer eine berufliche Laufbahn aufgebaut werden kann. Ob es soweit kommt,
ist nicht von Belang. Die Steuerfreiheit ist jedenfalls nicht zu verwehren. Abzuwarten bleibt die Reaktion des BFH auf eine aktuelle Nichtzulassungsbeschwerde im Fall einer Sprachlehrerin aus Schleswig-Holstein, der vom Finanzgericht die Steuerfreiheit ihrer Leistungen bestätigt wurde.
21.10.2015 Berichtigung der ausgewiesenen Mehrwertsteuer
21.10.2015 - Berichtigung der ausgewiesenen Mehrwertsteuer
Die Finanzverwaltung reagiert auf die Rechtsprechung des BFH, wonach zu hoch ausgewiesene Steuerbeträge erst dann gegenüber dem Finanzamt korrigiert werden dürfen, wenn auch die Beteiligten die Rückzahlung vorgenommen haben. Die Berichtigung ist im Besteuerungszeitraum der Rückgewähr vorzunehmen. Insoweit erfolgt eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Im Falle des unberechtigten Steuerausweises bleibt Voraussetzung für die Korrektur, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.
01.10.2015 Sicherheitseinbehalte
01.10.2015 - Sicherheitseinbehalte
Der BFH hatte in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sicherheitseinbehalten Stellung genommen. Danach muss vorerst keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Es erfolgt dagegen eine Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit. Dieses Urteil greift nun die Finanzverwaltung auf und wendet nach Aussage des BMF-Schreibens vom 03.08.2015 die Rechtsprechung voll und ganz an. Allerdings gilt eine Einschränkung: wenn der Bauunternehmer den Sicherheitseinbehalt vertraglich durch eine Bürgschaft abwenden darf und diese Bürgschaft auch tatsächlich erhalten konnte, muss die Umsatzsteuer weiterhin abgeführt werden. Der Bauunternehmer muss für jeden Vertrag einen diesbezüglichen Nachweis erbringen. An den beteiligten Unternehmer ergeht über die Finanzämter eine Benachrichtigung, dass der Vorsteuerabzug gekürzt werden muss.
23.09.2015 Innergemeinschaftliche Lieferung kann nicht durch Zeugen nachgewiesen werden
23.09.2015 - Innergemeinschaftliche Lieferung kann nicht durch Zeugen nachgewiesen werden
Dies entschied der BFH im Revisionsverfahren am 19.03.2015, V R 14/14. Dem Kläger wurde die Umsatzsteuerfreiheit mehrerer Lieferungen nach Italien aberkannt, da er keine Buch- bzw. Belegnachweise vorlegen konnte. Die Waren seien in diesen Fällen zwar klar nachweisbar befördert worden, allerdings nicht durch einen beauftragten Dritten versendet gewesen. Soweit in den ausgestellten Frachtbriefen Bestimmungsorte angegeben waren, lagen diese im Inland oder konnten nicht verwertet werden, da unklar war, wer die Ortsvermerke angebracht hatte. In jedem Fall fehle es damit an den Belegnachweisen, insbesondere gem. § 17a Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStDV durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder durch eine Versicherung d
es Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand in das übrige Gemeinsch
aftsgebiet zu befördern. Die vom Unternehmer nachträglich eingereichte Bestätigung durch einen Zeugen des Abnehmers, dass die Beförderungen nach Italien durchgeführt worden war und der Abnehmer die Waren erhalten hatte, ist kein Belegnachweis, da diese Person die Transporte nicht selbst erbrachte. Die Nachweise sind nicht in anderer Weise zu erbringen, als gesetzlich vorgeschrieben. Da es sich hier nicht um falsche Angaben des Abnehmers handelt, kann auch nicht auf Vertrauensschutz gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG zurückgegriffen werden. Die Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen.
09.09.2015 Blockheizkraftwerke büßen ihre steuerliche Attraktivität ein
09.09.2015 - Blockheizkraftwerke büßen ihre steuerliche Attraktivität ein
Mit einem Beschluss vom 17.07.2015 haben die obersten Finanzbehörden und Länder eine Umqualifizierung der Blockheizkraftwerke im Ertragssteuerrecht vorgenommen. Die bisher als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut eingestuften BHKWs werden nunmehr in den Fällen, in denen diese tatsächlich für die Gebäude- und Wasserbeheizung genutzt werden, als wesentlicher Gebäudebestandteil betrachtet. Dann stellen sie nämlich keine Betriebsvorrichtungen dar, was weitreichende Folgen für die Verteilung der Anschaffungskosten hat. Die Abschreibungsdauer verlängert sich und der jährlich abzugsfähige AfA-Betrag ist geringer, da die Nutzungsdauer im Steuerrecht in der Regel 50 Jahre für Gebäude beträgt. Da es sich nicht mehr um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, fallen auch die Voraussetzungen für etwaige Sonderabschreibungen bzw. Investitionsabzugsbeträge gem. § 7 g EStG weg. Muss das Kraftwerk ausgetauscht werden, so handelt es sich
um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand des Gebäudes, was
wiederum durch die Progression in der Einkommensteuer eine geringere steuerliche Auswirkung nach sich ziehen kann. Wurde ein BHKW vor dem 31.12.2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt, räumt die Finanzverwaltung ein verbindliches Anwendungswahlrecht zwischen der alten und der neuen Verwaltungsauffassung ein, welches spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2015 auszuüben ist.
04.09.2015 Steuerliches Einlagekonto - BFH bestätigt bisherige Rechtsprechung
04.09.2015 - Steuerliches Einlagekonto - BFH bestätigt bisherige Rechtsprechung
Mit dem aktuellen Urteil vom 11.02.2015 - I R 3/14 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum steuerlichen Einlagekonto untermauert. Das gesondert festzustellende steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 KStG beinhaltet Einlagen von Gesellschaftern, die nicht in das Stammkapital geleistet werden. Werden aus einer bestehenden Einlage Beträge an die Gesellschafter zurückgeführt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Steuerbescheinigung auszustellen, damit beim Empfänger durch die Ausschüttung keine Besteuerung ausgelöst wird. Stellt die Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern eine Steuerbescheinigung mit zu geringen Beträgen aus, so ist eine Berichtigung nachträglich nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Dies trifft ebenso auf eine fehlende Bescheinigung zu, womit grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge vorliegen. Nach diesem jüngsten Urteil des BFH ist diese Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich.
21.08.2015 Minijobber - neue Umlagesätze ab 01.09.2015
21.08.2015 - Minijobber - neue Umlagesätze ab 01.09.2015
Ab dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung:
Umlage 1: 1,00 Prozent
Umlage 2: 0,30 Prozent
Die Erstattungsleistungen betragen unverändert 80 Prozent (U1) bzw. 100 Prozent (U2).
11.08.2015 Betriebsprüfung: Zeitreihenvergleich
11.08.2015 - Betriebsprüfung: Zeitreihenvergleich
Insbesondere bei Gastronomiebetrieben wird im Rahmen von Betriebsprüfungen die Schätzmethode mit dem Zeitreihenvergleich häufig angewendet. Dabei werden die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe in kleine Zeiträume von einer Woche zerlegt und der Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. Der höchste Rohgewinnaufschlagsatz wird für das gesamte Jahr zur Anwendung gebracht und so erhebliche Zuschätzungen ausgelöst. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 25.03.2015 die Anwendung dieser Schätzmethode eingeschränkt. So darf die Methode nur verwendet werden, wenn die Buchführung erhebliche Mängel aufweist. Außerdem muss das Verhältnis zwischen Erlösen und Wareneinkäufen über das ganze Jahr hinweg konstant sein.
06.08.2015 Bürokratieentlastung ist beschlossen
06.08.2015 - Bürokratieentlastung ist beschlossen
Das Bürokratieabbau Gesetz wurde Anfang Juli von der Bundesregierung beschlossen. Damit kommt es zur Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen und der Grenzen für die Pauschalierung kurzfristig Beschäftigter. Außerdem werden die Meldepflichten für kirchensteuerabzugsverpflichtete erleichtert. Es kommt zur Verringerung von Meldepflichten durch die Anhebung der Schwellenwerte auf 800.000,00 EUR bei verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen (z. B. Intrahandelsstatistik bei innergemeinschaftlichen Lieferungen). Nicht angenommen wurde der Vorschlag, den Grenzbetrag für die Sofortabschreibung von GwG von bisher 410,00 EUR auf 1.000,00 EUR anzuheben.
29.07.2015 Gewinnrealisierung bei Anzahlungsrechnungen
29.07.2015 - Gewinnrealisierung bei Anzahlungsrechnungen
Die Finanzverwaltung hat die Anwendung des BFH-Urteils wegen früherer Gewinnrealisierung im Zusammenhang auf Anzahlungsrechnungen auf den 01.01.2015 hinausgeschoben. Nach aktueller Rechtsprechung ist der Erlös bereits realisiert, wenn eine prüfbare Rechnung vorliegt, die auf Basis einer berufsspezifischen Honorarordnung ergeht (also vor Abnahme der Werkleistung). Die dadurch veranlasste Gewinnrealisierung kann wahlweise auf zwei oder drei Kalenderjahre gleichmäßig verteilt werden. Allerdings muss dies erst für die Bilanz 2015 bei Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr beachtet werden.
21.07.2015 Konkurrenzunternehmen der Post umsatzsteuerfrei?
21.07.2015 - Konkurrenzunternehmen der Post umsatzsteuerfrei?
Das FG Köln hat in seinem Urteil vom 11.03.2015 die Klage von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG wegen Gleichbehandlung abgewiesen. Damit ist zwar die Deutsche Post umsatzsteuerbefreit, ein anderes Dienstleistungsunternehmen aber nicht. Die Begründung des Finanzgerichtes ist, dass die betreffenden Dienstleister keine Post-Universaldienstleistungen ausführen, d.h. eine flächendeckende Versorgung war nicht gewährleistet. Um das zu erreichen, wurden die eigenen Dienstleistungen durch Aufträge an die Deutsche Post erledigt. Der Senat hat in allen Fällen jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim BFH zugelassen.
14.07.2015 Entlastung für Steuerzahler beschlossen
14.07.2015 - Entlastung für Steuerzahler beschlossen
Das Familienleistungspaket wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 vom Bundestag beschlossen. Damit steigen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag. Auch die Einkommensteuertarife werden angepasst und somit der Steuerzahler entlastet. Durch die Verschiebung des Einkommensteuertarifes in der Tabelle um 1,48 % soll die Inflationsrate ausgeglichen werden, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Damit sollen heimliche Steuererhöhungen im Zuge der kalten Progression eingedämmt werden. Durch die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge bleibt vor allem Familien mehr netto vom brutto.
07.07.2015 Betriebsprüfung- Einordnung in Größenklassen
07.07.2015 - Betriebsprüfung- Einordnung in Größenklassen
Die Finanzverwaltung hat die neuen Größenklassen im BMF-Schreiben vom 09.06.2015 veröffentlicht, die vor allem für den Prüfungsturnus der einzelnen Unternehmen Bedeutung haben. Die neuen Abgrenzungsmerkmale gelten erst zum 01.01.2016. Ein Kleinbetrieb ist fast in allen Bereichen (Ausnahme LuF und Kreditinstitute) dann gegeben, wenn die Umsatzerlöse einen Betrag von 190.000,00 EUR überschreiten. Bei der Gewinngröße ist dann ein Kleinbetrieb vorhanden, wenn der Gewinn über 40.000,00 EUR liegt (Ausnahme: Kreditinstitute). Für die Erfassung als Klein-, Mittel-, oder Großbetrieb reicht es aus, dass ein einziges Abgrenzungsmerkmal überschritten wird.
30.06.2015 Keine Rückwirkung bei Bauleistungen mit Bauträgern
30.06.2015 - Keine Rückwirkung bei Bauleistungen mit Bauträgern
Das FG Berlin -Brandenburg hat in einer Pressemitteilung den Beschluss vom 03.06.2015 bekannt gegeben, wonach eine rückwirkende Anwendung der BFH-Rechtsprechung bei Bauträgern für den leistenden Unternehmer nicht in Frage kommt. Damit werden entgegen der Auffassung der Finanzbehörden keine Umsatzsteuerzahlungen durch den ausführenden Handwerker fällig, wenn er diese im Auftrag eines Bauträgers erbracht hat, zumindest nicht rückwirkend. Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Vertrauensschutzes. Eine höchstrichterliche Entscheidung darf zwar zugunsten des Beteiligten rückwirkend angewendet werden, eine Rückwirkung bei ungünstigen Regelungen ist aber ausgeschlossen. Die endgültige Klärung muss in einem Hauptsacheverfahren herbeigeführt werden. Im Moment können sich beteiligte Unternehmen nur auf den FG-Beschluss berufen.
23.06.2015 Neuregelung bei Abschlagszahlungen
23.06.2015 - Neuregelung bei Abschlagszahlungen
Das Urteil des BFH zu Abschlagszahlungen bei Architekten und Ingenieuren, die nach der HOIA abrechnen, hat für Aufregung gesorgt. Dadurch sind Abschlagszahlungen nicht erst durch die Abnahme des Werks verwirkt, sondern in dem Moment, in dem die HOIA den Anspruch festschreibt. Die Finanzverwaltung gewährt nun für die Anwendung des Urteils eine Übergangsfrist: Erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 muss die früher Besteuerung zur Anwendung gebracht werden. Zudem kann der durch die Neuregelung entstandene Mehrgewinn auf zwei bzw. drei Jahre gleichmäßig verteilt werden.
16.06.2015 Leistungsort bei Kongressen
16.06.2015 - Leistungsort bei Kongressen
Die Finanzverwaltung hat mit ihrem Schreiben vom 21.05.2015 zum Leistungsort bei Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen Stellung genommen. Werden Flächen für die Veranstaltung und weitere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, ist der Leistungsort nach der Grundregel zu bestimmen, da eine einheitliche Veranstaltungsleistung anzunehmen ist. Der Leistungsort liegt damit bei einem Unternehmer als Auftraggeber beim Leistungsempfänger. Werden nur Standflächen überlassen, liegt eine Grundstücksleistung vor. Der Ort richtet sich in solchen Fällen ausschließlich nach der Gelegenheit des betreffenden Grundstückes. Für Übernachtung und Verpflegung ist eine gesonderte Beurteilung zu treffen.
03.06.2015 Bewertung des Vorratsvermögens nach Lifo
03.06.2015 - Bewertung des Vorratsvermögens nach Lifo
Die Finanzverwaltung weist in Ihrem aktuellen Schreiben auf die Grundsätze zur Anwendung des Lifo-Verfahrens hin. Diese Methode kommt für Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens in Betracht, also für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren. Damit die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten werden, ist erforderlich, dass die am Schluss des Wirtschaftsjahres vorhandenen Wirtschaftsgüter mengenmäßig erfasst werden. Die Lifo-Methode muss zum Grundsatz der Einzelbewertung den Grundsatz der Vereinfachung widerspiegeln. Die Finanzverwaltung weist insbesondere auf den Grundsatz hin, dass nur gleichartige Wirtschaftsgüter zu einer Gruppe zusammengefasst werden können.
27.05.2015 Umsatzsteuerliche Behandlung von Mietnebenkosten
27.05.2015 - Umsatzsteuerliche Behandlung von Mietnebenkosten
Der EuGH führt in seinem Urteil vom 14.04.2015 einige Abgrenzungskriterien auf, wonach die Vermietung einer Immobilie und die Lieferung von Energie usw. als eigenständige Leistungen zu beurteilen sind. Grundsätzlich sind mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Leistungen gegeben. Damit ist die Vermietungsleistung zum einen aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen, für die Nebenkosten gilt eine eigenständige Betrachtung. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen eine wirtschaftlich untrennbare Leistung gegeben ist, bei der eine Trennung als wirklichkeitsfremd anzusehen ist. Nach den weiteren Ausführungen des EuGH liegen insbesondere dann getrennte Leistungen vor, wenn der Mieter die Möglichkeit hat, bei den Versorgungsleistungen den Lieferanten oder die Nutzungsmodalitäten auszuwählen.
20.05.2015 Übermittlung UStVA bei Aufnahme einer Tätigkeit
20.05.2015 - Übermittlung UStVA bei Aufnahme einer Tätigkeit
Das BMF hat im aktuellen Schreiben zur gesetzlichen Neuregelung Stellung genommen, wonach die UStVA in bestimmten Fällen ab 2015 monatlich abzugeben ist. Grundsätzlich bestimmt sich der Abgabezeitraum nach der Zahllast des Vorjahres. Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz wird jedoch für das laufende Jahr und das Folgejahr ein monatlicher Abgabezeitraum abweichend bestimmt. Bei im Handelsregister eingetragenen aber noch nicht tätig gewordenen Unternehmen (Vorratsgesellschaften) ist der Abgabezeitraum dementsprechend monatlich zu bestimmen. Auch die Übernahme von juristischen Personen oder Personengesellschaften, die noch nicht tätig geworden sind (Firmenmantel) führt zum monatlichen Abgabezeitraum.
13.05.2015 Geschäftsveräußerung im Ganzen
13.05.2015 - Geschäftsveräußerung im Ganzen
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen wird im Umsatzsteuerrecht als nicht steuerbar behandelt. Dabei muss jedoch der Erwerber das Unternehmen mit den wesentlichen Betriebsgrundlagen weiterführen. Dies ist nicht der Fall, wenn nur Teile übergeben werden und der Rest von einem Dritten Beteiligten übernommen wird. Im aktuellen Urteilsfall vor dem BFH hat der bisherige Pächter der Gaststätte lediglich die ihm gehörende Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikel veräußert. Der Erwerber hatte den Gaststättenbetrieb nebst weiterem Inventar von einem Dritten mit eigenständigem Vertrag gepachtet.
06.05.2015 Instandhaltungsanspruch aktivierungspflichtig?
06.05.2015 - Instandhaltungsanspruch aktivierungspflichtig?
Der BFH gibt mit seinem Urteil vom 12.02.2015 bekannt, dass ein Instandhaltungsanspruch nicht zu aktivieren ist. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungsrückstände des Pächters bestehen. Im Urteilsfall ging es um eine Organschaft, bei der das Betriebsgrundstück einschließlich der vorhandenen Betriebsvorrichtungen im Rahmen eines Pachtvertrages überlassen wurde. Der Pächter war zur Instandhaltung verpflichtet und musste insbesondere auch Schäden, die durch den Gebrauch der Einrichtungen entstanden sind, umgehend beseitigen. Der vereinbarte Pachtzins wird laut BFH für die Überlassung der Sache gezahlt und nicht auch für die Instandhaltung. Folglich ergibt sich kein aktivierungspflichtiger Anspruch beim Verpächter.
28.04.2015 Zugriff auf Kassendaten bei der Außenprüfung
28.04.2015 - Zugriff auf Kassendaten bei der Außenprüfung
Nach der Entscheidung vom Dezember 2014 ist es für den BFH zumutbar, dass ein Einzelhändler sämtliche Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnet. Dazu gehören auch die über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze. Wird eine PC-Kasse verwendet, kann die Finanzverwaltung auf die gespeicherten Einzeldaten zulässigerweise zugreifen. Im Streitfall wurde ein spezielles Erlöserfassungssystem für Apotheken verwendet, das mit einer Warenwirtschaftsverwaltung verknüpft war. Die Einnahmen wurden über eine spezielle PC-Kasse erfasst und mit Tagesendsummenbons dokumentiert und in ein manuell geführtes Kassenbuch eingetragen. Den Zugriff auf die Warenverkäufe verweigerte die Klägerin in der Betriebsprüfung, da die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung nicht vorliege. Der BFH bestätigte das Recht der Finanzverwaltung, auf alle Daten zugreifen zu können.
23.04.2015 Rückstellung bei Pensionszusagen
23.04.2015 - Rückstellung bei Pensionszusagen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entgegen der Auffassung des BFH und entgegen der Finanzverwaltungspraxis entschieden, dass eine Überversorgung trotzdem in der Bilanz in der Rückstellung Berücksichtigung findet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als 75 % der letzten Aktivbezüge durch die Pensionszusage bekommen soll. Bisher ging man von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus, die in der Bilanz nicht berücksichtigt werden darf. Der BFH muss sich nun zu dieser neu aufgeworfenen Rechtsauffassung äußern.
15.04.2015 Entstehung der Umsatzsteuer
15.04.2015 - Entstehung der Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat Änderungen zum Umsatzsteueranwendungserlass zum Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer bekannt gegeben. Unrichtig ausgewiesene Steuer entsteht nach den gesetzlichen Vorgaben in dem Moment, in dem auch die Steuer für die ausgeführte Leistung fällig wird, spätestens aber mit ausstellen der Rechnung. Sofern Rechnungen aber später korrigiert werden und dabei erstmalig ein unrichtiger Ausweis entsteht, ist nun aus Vereinfachungsgründen erst dann die Steuer fällig, wenn die Korrektur stattfindet (sog. Nachberechnungsfälle). Mit dieser wichtigen Aussage verzichtet die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen auf eine rückwirkende Korrektur und damit auf den bisher veranlassten Zinslauf.
08.04.2015 Weitere Informationen zu MOSS
08.04.2015 - Weitere Informationen zu MOSS
Bei der Abwicklung der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Dienstleistungen gibt es seitens der EU-Kommission weitere Informationen. Für jeden Mitgliedstaat kann eine Excel-Liste abgerufen werden, die Informationen zu Einzelheiten zur Abwicklung und Besteuerung enthält (z. B. zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen). Dazu werden Informationen zu anwendbaren Steuersätzen, Rechnungsstellungsanforderungen und steuerlichen Vorgaben weitergegeben. Kleinstunternehmer, die zum ersten Mal derartige Dienstleistungen in andere EU-Staaten anbieten, erhalten unterstützende Basisinformationen.
01.04.2015 Innergemeinschaftliche Lieferung
01.04.2015 - Innergemeinschaftliche Lieferung
Nach dem BFH-Urteil vom 21.01.2015 muss der steuerpflichtige Erwerb von verbrauchsteuerpflichtigen Waren grundsätzlich nach Unionsrecht bestimmt werden. Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann grundsätzlich verbrauchsteuerpflichtige Waren an einen Unternehmer im Drittland liefern. Auch wenn ein Unternehmer im Drittland sich nicht unter Angabe einer USt-Identifikationsnummer als erwerbender Unternehmer ausweisen kann, kann er als solcher anzusehen sein. Er muss alle Maßnahmen ergriffen haben, um sich redlicher Weise als Unternehmer erkennen zu lassen. Seine Angaben müssen hinreichend auf die Eigenschaft des Erwerbers hinweisen.
25.03.2015 Referentenentwurf zur Anhebung von Freibeträgen
25.03.2015 - Referentenentwurf zur Anhebung von Freibeträgen
Am 09.03.2015 wurde der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Grundfreibetrages sowie des Kinderfreibetrages veröffentlicht. Die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung 2015/2016 wird damit umgesetzt. Auch die Anhebung des Kindergeldes bzw. des Kinderzuschlages stellt das steuerliche Existenzminimum sicher (Anhebung des Kinderzuschlages um 20,00 EUR). Damit wird der Kinderzuschlag ab 01.07.2016 auf 160,00 EUR festgesetzt. Dieser wird in den Fällen ausgezahlt, in denen sich keine steuerliche Auswirkung durch die übrigen Entlastungen ergibt.
17.03.2015 Ermäßigter Steuersatz bei Büchern
17.03.2015 - Ermäßigter Steuersatz bei Büchern
In einer Pressemitteilung vom 09.03.2015 gibt der EuGH seine Entscheidung zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Büchern bekannt. Bei Büchern aus Papier ist für die Lieferung ein ermäßigter Steuersatz anwendbar. Werden jedoch
E-Books geliefert, ist ein ermäßigter Steuersatz nicht richtlinienkonform. In Frankreich liegt der ermäßigte Steuersatz bei 5,5 %, in Luxemburg bei 3 % und kommt dort auch für Bücher zur Anwendung, die in elektronischen Formaten zur Verfügung gestellt werden (z. B. Download). Der EuGH stellt deshalb eine Vertragsverletzung dieser Mitgliedstaaten fest, u. a. auch deshalb noch, weil der ermäßigte Steuersatz EU-weit nicht unter 5 % liegen dürfe.
12.03.2015 Arbeitszimmer im Keller
12.03.2015 - Arbeitszimmer im Keller
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2014 entschieden, dass das Arbeitszimmer im Keller zu den Wohnräumen gehört. Bei der Ermittlung des abziehbaren Anteils ist es deshalb in die Gesamtwohnfläche einzubeziehen. Die übrigen Kellerräume bleiben aber als Neben- bzw. Zubehörräume bei der Berechnung außen vor. Ein Raum, der seiner Beschaffenheit nach als Wohnraum genutzt wird, muss einbezogen werden. Im Urteilsfall waren Fenster vorhanden und auch ansonsten erfüllte das Arbeitszimmer im Keller die Voraussetzungen von Wohnraum.
04.03.2015 Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften
04.03.2015 - Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften
In einer Pressemitteilung vom 11.02.2015 nimmt der BFH zu diversen Urteilen bezüglich der Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften Stellung. Die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich selbständige Einkünfte erzielt, werden nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn diese unter bestimmten Grenzen bleiben. Übersteigen die gewerblichen Einkünfte eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnettoumsätze nicht und übersteigen diese zusätzlich auch nicht den Betrag von 24.500,00 EUR im Veranlagungszeitraum, ist keine Abfärbung gegeben.
25.02.2015 Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages
25.02.2015 - Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages
Am 12.11.2014 hat der BFH entschieden, dass ein im Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Folgejahr aufgestockt werden kann. Innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums kann damit bis zum gesetzlichen Höchstbetrag eine Aufstockung erfolgen. Dies entspricht nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, im diesbezüglichen BMF-Schreiben vom November 2013 wird der Abzug nur im Abzugsjahr in entsprechender Höhe zugelassen.
16.02.2015 Übergangsregelung bei Metallen
16.02.2015 - Übergangsregelung bei Metallen
Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde die Lieferung von Metallen und die dadurch veranlasste Nettorechnung nach § 13 b UStG vereinfacht. Um die Anwendung in der Praxis zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung die bereits bestehende Übergangsregelung bis zum 01.07.2015 auch auf die Fälle ausgeweitet, die von der Neuregelung nicht mehr umfasst sind. Dies betrifft die Anwendung der neuen Bagatellgrenze in Höhe von 5.000,00 EUR sowie Kleinzeug, das von der Nettorechnung nicht mehr umfasst wird (z. B. Folien, Stäbe, Stifte usw.).
11.02.2015 Kurzer Zeitraum von zehn Tagen
11.02.2015 - Kurzer Zeitraum von zehn Tagen
Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 den zehn-Tages-Zeitraum als nicht verlängerbaren Zeitraum erachtet. Eine Verlängerung des Zeitraums kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen hinausgeschoben wird (z. B. bei Sonn- oder Feiertagen). Liegt die Fälligkeit und Zahlung innerhalb der kurzen Zeit von zehn Tagen, wird abweichend vom Zufluss-/Abflussprinzip zugeordnet. Es gilt dann bei den Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nur die wirtschaftliche Zugehörigkeit.
04.02.2015 Ausfuhrlieferungen
04.02.2015 - Ausfuhrlieferungen
Die Finanzverwaltung hat zu den Steuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen mit Schreiben vom 23.01.2015 insbesondere zum ATLAS-Verfahren Stellung genommen. Seit 01.07.2009 besteht EU-weit die Pflicht zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedliche Ausgangsvermerke erstellt, die den quer gedruckten Hinweis "Ausgangsvermerk" enthalten. Die Finanzverwaltung erläutert in ihrem Schreiben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausgangsvermerkes.
27.01.2015 Freiberufler und Angestellte
27.01.2015 - Freiberufler und Angestellte
Angehörige eines freien Berufes bleiben selbständig, auch wenn diese Angestellte beschäftigen. Im Urteilsfall des BFH wurde zur Aussage gebracht, dass keine Gewerblichkeit entsteht, solange sie leitend und eigenverantwortlich handeln. Ein freiberuflicher Arzt muss jedoch die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten selbst durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten (BFH vom 16.07.2014, veröffentlicht im Januar 2015).
20.01.2015 Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung
20.01.2015 - Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung
Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.09.2014, das Mitte Januar 2015 veröffentlicht wurde, die Besteuerung nach dem land- und forstwirtschaftlichem Durchschnittsteuersatz abgelehnt. Es muss der Regelsteuersatz mit 19 % angewendet werden. Die Umsätze eines Landwirtes für das Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht landwirtschaftlich genutzten Pferden unterliegt auch nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Unterbringung von Freizeitpferden (im Urteilsfall überwiegend Fohlen/Gnadenbrotpferde) können nicht unter dem Gesichtspunkt der Mast oder Zucht gesehen werden.
13.01.2015 Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung
13.01.2015 - Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung
Nach dem Urteil des BFH vom 24.10.2014 liegt keine Entnahmebesteuerung des Wirtschaftsgutes vor, wenn mit Beginn der Nutzung nicht ordnungsgemäß zugeordnet wurde. Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter sind spätestens am 31.05. des Folgejahres bezüglich des Vorsteuerabzuges zuzuordnen. Im Urteilsfall lag eine verspätete Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges vor. Die Korrektur des zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrages erfolgt im Wege des § 15 a UStG (Vorsteuerberichtigung).
09.01.2015 Verpflegung und Beherbergung
09.01.2015 - Verpflegung und Beherbergung
Die Finanzverwaltung erläutert in Ihrem Schreiben vom 09.12.2014 die Auslegung des BFH-Urteils, wonach die Verpflegungsleistung eine Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt. Zunächst wurde mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Jetzt aber wird erläutert, dass der sog. Aufteilungsgrundsatz bei der Beurteilung solcher Leistungen Vorrang hat, weshalb grundsätzlich eine getrennte Betrachtung der Leistungen hinsichtlich des anzuwendenden Steuersatzes erfolgen muss. Das Aufteilungsverbot hat auch in den Fällen Vorrang, in denen die Leistungen nicht getrennt voneinander ausgewiesen werden.
28.12.2014 Mobilfunkverträge und Umsatzsteuer
28.12.2014 - Mobilfunkverträge und Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 04.12.2014 nimmt das BMF zu einem BFH Urteil Stellung, wonach der Vermittler eines Mobilfunkvertrages das kostenlos übergebene Mobilfunkgerät als Entgelt von dritter Seite behandeln muss. Bei der Provision, die der Vermittler vom Mobilfunkunternehmen erhält, handelt es sich nicht um Entgelt für eine Vermittlungsleistung, sondern Entgelt von dritter Seite für die Lieferung des Mobilfunkgerätes. Der Händler darf insbesondere keine Umsatzsteuer ausweisen.
23.12.2014 Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher
23.12.2014 - Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher
Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 01.12.2014 zum ermäßigten Steuersatz bei Hörbüchern Stellung, der ab 01.01.2015 eingeführt wird. Der ermäßigte Steuersatz setzt die Überlassung eines Speichermediums voraus. Dabei muss es sich um die Vermietung oder Übertragung eines körperlichen Gegenstandes handeln, z. B. Platten, Bänder, Smartcards oder andere intelligente Tonträger. Jugendgefährdende Medien sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.
16.12.2014 Voraussetzungen Vorsteuerabzug
16.12.2014 - Voraussetzungen Vorsteuerabzug
Der BFH bestätigt in seinem Urteil vom 28.08.2014, dass der Vorsteuerabzug nur in Höhe des Betrages möglich ist, der sich auch durch den Ausweis auf der Rechnung ergibt. Wurde zu wenig Umsatzsteuer ausgewiesen, ist dieser Betrag als Vorsteuer abzugsfähig. Zudem wird in diesem Urteil die Aussage bekräftigt, dass die unentgeltliche Überlassung an einen Gemeinschafter (gemeinsames Eigentum) in einer Bruchteilsgemeinschaft keine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft begründet.
09.12.2014 Überlassung von Datenträgern an die Finanzverwaltung
09.12.2014 - Überlassung von Datenträgern an die Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat eine Beschreibung der Datenträger herausgegeben, die im Falle einer Prüfung auf Anforderung überlassen werden müssen. Damit werden den Unternehmen Strukturinformationen für die Datenträgerüberlassung zur Verfügung gestellt. Neben den Ansprüchen zum Format und zur Datenschnittstelle zeigt die Verwaltung auch auf, wie die Datenstrukturen beschaffen sein müssen, damit eine Verarbeitung erfolgen kann. Hinweise zur besonderen digitalen Schnittstelle für die Lohnsteueraußenprüfung DLS sind dem Schreiben des BMF ebenfalls zu entnehmen.
02.12.2014 Steuerermäßigung für Gewerbesteuerzahlungen
02.12.2014 - Steuerermäßigung für Gewerbesteuerzahlungen
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist die Gewerbesteuer betriebsbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln. Das entspricht auch der grundsätzlichen Ausgestaltung der Besteuerung über die Gewerbesteuer. Danach können aber auch die möglichen Anrechnungen auf die zu zahlende Einkommensteuer nur betriebsbezogen betrachtet werden. Die maximale Anrechnungsmöglichkeit ist mit dem Zahlungsbetrag für den jeweiligen Gewerbebetrieb begrenzt. Da eine Vielzahl von Fällen betroffen sind und die Sache einer grundsätzlichen Klärung bedarf, wurde Revision durch den BFH angeregt und zugelassen.
25.11.2014 Ermäßigter Steuersatz für Nahrungsmittel
25.11.2014 - Ermäßigter Steuersatz für Nahrungsmittel
Diätische Lebensmittel unterliegen dem Regelsteuersatz auch dann, wenn diese in flüssiger Form verabreicht werden, weil anderweitig Nahrung nicht mehr verabreicht werden kann. Wenn diese flüssigen Nahrungsmittel an Menschen mit Magensonden gegeben werden, unterliegt die Leistung ebenfalls nicht einer Steuerermäßigung. Der BFH sieht keine Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.
18.11.2014 Betriebsvorrichtung - ein Bauwerk?
18.11.2014 - Betriebsvorrichtung - ein Bauwerk?
Sind Anlagen in das Bauwerk eingebaut, gehören diese nur dann zum Gebäude, wenn eine Funktion für das Bauwerk selbst durch die Anlage besteht. Bei Betriebsvorrichtungen ist in der Regel anzunehmen, dass diese eigenen Zwecken dienen. So ist die Anlage zur Herstellung von Reinraumbedingungen für den betrieblichen Produktionsvorgang nötig. Es handelt sich nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2014 nicht um ein Bauwerksbestandteil. Betriebsvorrichtungen sind damit keine Bauwerke im Zusammenhang mit dem § 13 b UStG. Es liegen keine Bauleistungen vor.
11.11.2014 Steuerschuldner bei Gutschriften
11.11.2014 - Steuerschuldner bei Gutschriften
Die Rechtsprechung bestätigt die Auffassung, wonach der eigentlich Leistende für den ausgestellten Gutschein und damit für ggf. unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer haftet. Der Gutschriftenempfänger muss derartigen Gutschriften widersprechen. Tut er dies nicht, muss er die Haftung in Kauf nehmen. Das Finanzgericht wies die Klage eines Kleinunternehmers ab, der die Haftung wegen unvollständiger Rechnungsangaben nicht als gegeben sah. Das FG Münster hat die Revision vor dem BFH zugelassen.
04.11.2014 Ermäßigter Steuersatz für Heilbäder
04.11.2014 - Ermäßigter Steuersatz für Heilbäder
Nach dem BMF-Schreiben vom 28.10.2014 weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass der ermäßigte Steuersatz für Leistungen ab dem 01.07.2015 nur noch zur Anwendung kommt, wenn es sich um ärztlich verordnete Leistungen im Sinne des Heilmittel Kataloges handelt. Liegen tatsächlich derartige Leistungen vor, ist sogar die ärztliche Verordnung zu vernachlässigen. Die Vorgaben werden auf den Internetseiten des gemeinsamen Bundesausschusses zum Herunterladen bereitgestellt. Damit ist der ermäßigte Steuersatz
z. B. für Sauna nicht mehr möglich.
28.10.2014 Anforderungen an den Buchnachweis
28.10.2014 - Anforderungen an den Buchnachweis
Nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2014 kann ggf. die Verbuchung auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung dem Grunde nach zu einem Buchnachweis für die Ausfuhrlieferungen führen. Die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist vom Unternehmer durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Es kommt nach Auffassung des Gerichtes nicht darauf an, dass der Unternehmer ein zusätzliches Warenausgangsbuch führt oder dass die Buchführung im Allgemeinen ordnungsgemäß ist. Im Verfahren vor dem Finanzgericht könnten die Unterlagen durch Buchnachweise vervollständigt werden.
21.10.2014 Steuerrechtliche Entscheidungen vom Bundesrat
21.10.2014 - Steuerrechtliche Entscheidungen vom Bundesrat
In der Sitzung vom 10.10.2014 hat der Bundesrat sich mit steuerlich relevanten Sachverhalten auseinandergesetzt. Im Gesetz zur Freizügigkeit/EU wurde zugestimmt, dass die Angabe der Identifikationsnummer für den Bezug von Kindergeld relevant wird. Neben weiteren Änderungen zum Fremdvergleichsgrundsatz zwischen ausländischen Betriebsstätten wurde auch den neuen Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 zugestimmt. Damit können ab 2015 u. a. Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass mit bis zu 60,- EUR an die Arbeitnehmer in Form von Sachgeschenken ausgegeben werden.
14.10.2014 Neue Arbeitshilfe für Gebäude
14.10.2014 - Neue Arbeitshilfe für Gebäude
Die Finanzverwaltung hat ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei Gebäuden überarbeitet und mit Schreiben vom 23.09.2014 neu veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wird als xls-Datei zur Verfügung gestellt und kann als Berechnungshilfe für bebaute Grundstücke genutzt werden. Zusätzlich kann eine Anleitung für die Berechnung benutzt werden.
07.10.2014 Pauschbeträge für Sachentnahmewerte
07.10.2014 - Pauschbeträge für Sachentnahmewerte
Der vom Finanzgericht entschiedene Fall ist beim BFH zur weiteren Überprüfung anhängig. Im vorliegenden Sachverhalt wurden Pauschbeträge für Sachentnahmen durch die Betriebsprüfung festgesetzt, die die tatsächlichen Werte überschritten haben. Der Wareneinsatz zu 19 % lag unter den anzusetzenden pauschalen Werten, was die Kläger so nicht hinnehmen wollten. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass in solchen Fällen der Wareneinsatz zu 7 % aufgezehrt werden muss. Das letzte Wort hat der BFH.
30.09.2014 Elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2004
30.09.2014 - Elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2004
Erhöhte Absetzungen nach § 7 h EStG sind nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2014 nur ansetzbar, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Voraussetzungen dazu objektbezogen bescheinigt. Den Finanzbehörden ist es nicht möglich zu überprüfen, ob die Maßnahmen auch wirklich durchgeführt wurden. Dazu fehlt es nach Aussage des Gerichtes auch schon an der Sachkunde. Eine auf das ganze Objekt bezogene Bescheinigung reicht aber damit nicht aus, um die durchgeführten Maßnahmen in der einzelnen Eigentumswohnung nachweisen zu können.
23.09.2014 Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
23.09.2014 - Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Die derzeit festgelegten Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nach Auffassung des EuGH europarechtswidrig. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil vom 04.09.2014, dass Gebietsfremde beim Erwerb von Grundstücken höher besteuert werden als Inländer. Damit wird eine Wertminderung des Nachlasses oder der Schenkung bewirkt, was gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Die deutschen Rechtsvorschriften müssen daher geändert werden.
16.09.2014 BFH zur Pensionszusage
16.09.2014 - BFH zur Pensionszusage
Wieder hat der BFH eine verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers angenommen. In Urteilsfall hatte der beherrschende Gesellschafter durch vorzeitiges Ausscheiden eine verdeckte Gewinnausschüttung für die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung der Pensionszusage ausgelöst. Der Versorgungsvertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden, da die Zusage aufgrund der Erdienbarkeit von mindestens 10 Jahren auf das 68. Lebensjahr zugesagt wurde und der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits mit 63 Jahren ausgeschieden war.
09.09.2014 BFH zum Umsatzschlüssel
09.09.2014 - BFH zum Umsatzschlüssel
Der BFH hat am 27.08.2014 sein Urteil zur Anwendung des Umsatzschlüssels für die Aufteilung von Vorsteuern bei Gebäuden veröffentlicht. Das oberste Gericht kommt zur Überzeugung, dass grundsätzlich die Anwendung des Flächenschlüssels bei Gebäuden maßgeblich ist. Bei bestimmten Einzelfällen aber ist auch eine andere Aufteilung möglich. Dazu müssen im Einzelfall aber erhebliche Unterschiede bei der Ausstattung der Räume, die zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden, bestehen (Urteil vom 03.07.2014). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und unterschiedlicher Rechtsauffassungen hat der BFH die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.
02.09.2014 Schwimmunterricht umsatzsteuerfrei
02.09.2014 - Schwimmunterricht umsatzsteuerfrei
Nach einem Urteil des BFH vom 05.06.2014 kann der von einem Privatlehrer erteilte Schwimmunterricht umsatzsteuerfrei sein. Dies ergibt sich aus europäischem Recht, was dem nationalen deutschen Recht aber widerspricht. Der Kläger hatte sich für seine betriebene Schwimmschule auf die Umsatzsteuerfreiheit für Schwimmkurse und Wassergymnastik berufen, die überwiegend von Physiotherapeuten als Arbeitnehmer geleitet wurden. Das von den Kursteilnehmern entrichtete Entgelt, das auch das Eintrittsgeld für die Hallenbadbenutzung enthalten hatte, wurde unter den vorliegenden Gegebenheiten als umsatzsteuerfrei eingestuft.
26.08.2014 Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhr
26.08.2014 - Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhr
Mit Schreiben vom 12.08.2014 hat die Finanzverwaltung ein Merkblatt zu Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr bekannt gegeben. Das Schreiben beinhaltet auch Vordrucke, die im Zusammenhang verwendet werden sollen. Die neuen Vordrucke für Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen ersetzen die bisherigen Vordruckmuster und sind ausschließlich zu verwenden.
19.08.2014 Teilwertabschreibungen
19.08.2014 - Teilwertabschreibungen
Mit Schreiben vom 16.07.2014 hat sich die Finanzverwaltung aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung des BFH zu den Grundsätzen einer Teilwertabschreibung am Bilanzstichtag geäußert. Dabei betont die Finanzverwaltung, dass eine Abschreibung zum Teilwert nur unter Berücksichtigung von Kursentwicklungen möglich ist. Nur dann kann eine dauerhafte Wertminderung aus Sicht der Finanzverwaltung angenommen werden. Dies steht jedoch im Gegensatz zu der Rechtsprechung des BFH, der dagegen ausdrücklich betont hat, dass es auf die Kursentwicklung zum Bilanzstichtag nicht ankommen kann.
12.08.2014 Neues Schreiben zu Bauleistungen
12.08.2014 - Neues Schreiben zu Bauleistungen
Die Finanzverwaltung hat in einem dritten Schreiben vom 31.07.2014 erneut zu den Neuerungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stellung genommen. Dabei geht es um die Abwicklung der Anträge vorwiegend von Bauträgern, die sich auch rückwirkend auf die Neuregelung berufen können und so die entrichtete Steuer nach § 13 b UStG von der Finanzverwaltung zurück fordern können. Dabei ist auch eine Abtretung der Umsatzsteuer zwischen den Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Finanzverwaltung weist jedoch auch darauf hin, dass die bisher vereinbarte Nettorechnung für Leistungen bis zum 14.02.2014 beibehalten werden kann, soweit sich die Unternehmer darüber einig sind.
05.08.2014 Investitionsabzugsbetrag bei zwei Betrieben
05.08.2014 - Investitionsabzugsbetrag bei zwei Betrieben
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.03.2014 bestätigt, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch dann möglich ist, wenn das Wirtschaftsgut in zwei Betrieben desselben Unternehmers eingesetzt wird. Grundvoraussetzung ist aber, dass das betreffende Wirtschaftsgut in Summe nicht mehr als 10 % privat genutzt wird. Der BFH führt aus, dass die Betriebe organisatorisch eng miteinander verbunden sein müssen, wie z. B. die gewerbliche Betätigung für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft wie im Urteilsfall. Die Größenmerkmale als Voraussetzung für den Abzug des IAB müssen in allen Betrieben insgesamt eingehalten werden.
29.07.2014 Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
29.07.2014 - Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Bestimmung des Vorsteuerabzugsanteils bei gemischt genutzten Gebäuden zur Entscheidung vorgelegt. Unter anderem geht es auch um die immer wieder auftretende Frage, welcher Aufteilungsschlüssel vorrangig vorgeschrieben werden darf. Außerdem ist der Vertrauensschutz zu klären, wenn sich später an der beabsichtigen Nutzung eine Änderung ergibt. Der Vorsteuerabzug erfolgt grundsätzlich nach der beabsichtigten Nutzung.
22.07.2014 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer
22.07.2014 - Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer
Der EuGH wurde zur Frage angerufen, inwieweit ein Logistikdienstleister die Einfuhrumsatzsteuer für wiederausgeführte Drittlandsware schuldet. In den betreffenden Verfahren haben Logistikdienstleister für deren Auftraggeber Ware transportiert oder gelagert. Die Ware stammte aus dem Drittland und wurde wieder aus dem Gebiet der Mitgliedstaaten ausgeführt. Neben dem Einfuhrzoll wurden die Kläger auch noch mit Einfuhrumsatzsteuer belastet, die jedoch mangels Voraussetzungen von denen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann. Die Kläger sehen eine ungerechtfertigte Mehrfachbelastung darin, was nun dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt wurde.
08.07.2014 Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
08.07.2014 - Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes wird die Vorsteuer grundsätzlich nach dem Verhältnis der genutzten Flächen aufgeteilt (Flächenschlüssel). Durch das Urteil vom 07.05.2014 wurde diese Auffassung durch den BFH präzisiert und zum Teil geändert. Nach Auffassung des obersten Gerichtes kann auch der Umsatzschlüssel in Betracht kommen, d. h. dass nach dem Verhältnis der Miete aufgeteilt werden kann. Liegen erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der zu verschiedenen Zwecken genutzten Räumlichkeiten vor, ist der Umsatzschlüssel im Einzelfall zur Ermittlung der Vorsteuer als sachdienlicher anzusehen. Erhebliche Unterschiede sind in der Höhe der Räume, Dicke der Wände und der Innenausstattung zu sehen.
01.07.2014 Bordverpflegung ist wo steuerpflichtig?
01.07.2014 - Bordverpflegung ist wo steuerpflichtig?
Nach dem Urteil des BFH vom 27.02.2014 sind Zusatzleistungen an Bord, wie Snacks, Süßigkeiten und Getränke am Abgangsort des Flugzeuges zu versteuern. Wenn Waren an Bord eines Flugzeuges bei Flügen innerhalb der EU geliefert werden, ist der Abgangsort des Flugzeuges der anzuwendende Leistungsort. Der BFH entgegnet damit ausdrücklich der Auffassung, dass eine Nebenleistung zur Beförderungsleistung gegeben sein könnte; es liegen eigenständig zu beurteilende Leistungen vor. Bei Flügen in das Drittland sind allerdings die Leistungen nicht steuerbar, wenn sie erst nach Verlassen des deutschen Luftraumes erbracht werden.
24.06.2014 Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
24.06.2014 - Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
Der BFH bestätigt in seinem Urteil vom 13.02.2014, dass das Recht auf den Vorsteuerabzug in dem Voranmeldezeitraum auszuüben ist, in dem das Abzugsrecht entstanden ist. Zudem müssen die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzuges zu diesem Zeitpunkt belegt werden können. Dazu gehört die ordnungsgemäße Rechnung, die der betreffende Unternehmer im Abzugszeitraum vorliegen haben muss. Ein Wahlrecht ist dabei nicht gegeben. Bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs kann deshalb der verspätet vorgenommene Abzug der Verjährung unterliegen.
17.06.2014 Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlung
17.06.2014 - Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlung
In einem aktuellen rechtskräftigen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom März 2013 (nun veröffentlicht im DStR 2014) wird zum Zufluss-/Abflussprinzip bei Zahlung mittels Kreditkarte eine Aussage getroffen. Festzustellen ist nach Auffassung des Gerichtes, wann die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Kreditkarteninhabers über die ihm vom Kreditkarteninstitut zur Verfügung gestellten Mittel übertragen wird. Dies erfolgt im Zeitpunkt der Unterschrift des Belastungsbeleges. Bei Abbuchung vom Bankkonto des Kreditkarteninhabers kommt es damit nicht mehr zum Abfluss bei z. B. regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Vielmehr ist die Zahlung noch in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem die Belege unterzeichnet wurden.
03.06.2014 Abgeltungsteuer und Kirchensteuereinbehalt
03.06.2014 - Abgeltungsteuer und Kirchensteuereinbehalt
Nach der Neuregelung ist grundsätzlich ab 2015 ein Einbehalt von Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungsteuer und Soli vorzunehmen. Nach der derzeit geltenden Regelung ist auch jede Kapitalgesellschaft verpflichtet, den Abruf der Datenbank dazu vorzunehmen, auch wenn es eine kleine Kapitalgesellschaft sein sollte. Nur wenn Ausschüttungen ausgeschlossen sind, kann der Abruf zum Stichtag 31.08.2014 vernachlässigt werden. Die Finanzverwaltung hat sich leider zwischenzeitlich nicht zur Frage geäußert, wie bei kleinen GmbHs verfahren werden soll, die wissentlich von der Konfessionslosigkeit des Gesellschafters ausgehen können. Nach derzeitigem Stand hat auch hier ein Abruf zu erfolgen.
27.05.2014 Kein Verlustvortrag nach Mantelkauf
27.05.2014 - Kein Verlustvortrag nach Mantelkauf
Der BFH hatte den Sachverhalt zur weiteren Klärung des Verlustabzugspotentials nach Verkauf der Kapitalgesellschaft dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Allerdings hält man dort die Richtervorlage für unzulässig. Es geht um die Frage, inwieweit bei Beteiligungswechsel ein bestehender Verlust weiter verrechenbar bleibt. Hierzu hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit eine verschärfende Regelung eingeführt, wonach z. B. bei mehr als 50 % Beteiligungswechsel das vorhandene Verlustpotential komplett entfällt.
20.05.2014 Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe
20.05.2014 - Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe
Mit einer Pressemitteilung vom 07.05.2014 gibt der BFH seine Entscheidung zur Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab 2008 bekannt. Die Regelung ist nach Auffassung des obersten Gerichtes nicht zu beanstanden, wonach diese betrieblich veranlasste Steuer nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Die Klage einer GmbH, die aufgrund der Verpachtung mehrerer Tankstellen durch Gewerbesteuer belastet wurde, ging damit ins Leere.
13.05.2014 Anpassung des nationalen Steuerrechts
13.05.2014 - Anpassung des nationalen Steuerrechts
Mit dem am 30.04.2014 beschlossenen Gesetzesentwurf soll das nationale Steuerrecht an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Darunter fallen notwendige Regelungen wegen des Beitritts Kroatiens zur EU. Aber auch redaktionelle Anpassungen werden durchgeführt, darunter die Anhebung des Grenzbetrages für die jährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung von 1.000,00 EUR auf 1.080,00 EUR. Bei der Beantragung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen soll künftig als Voraussetzung für den Abzug die Identifikationsnummer der unterstützten Person angegeben werden müssen.
06.05.2014 Steuerfreie Lieferung von neuen Fahrzeugen
06.05.2014 - Steuerfreie Lieferung von neuen Fahrzeugen
Die Lieferung von neuen Fahrzeugen an Privatpersonen im Gemeinschaftsgebiet ist steuerfrei. Von der Steuerbefreiung umfasst sind nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Werden die Fahrzeuge von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet, liegen laut dem BFH vom 27.02.2014 ebenfalls die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vor. Im Urteilsfall war strittig, ob für sog. Pocket-Bikes (Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe), die im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, die Steuerfreiheit ebenso zur Anwendung kommen kann.
29.04.2014 Umsatzsteuer bei Kantine
29.04.2014 - Umsatzsteuer bei Kantine
Nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2014, das am 16.04.2014 veröffentlicht wurde, ist der Vorsteuerabzug bei Kantinenbewirtschaftung grundsätzlich ausgeschlossen. In der Betriebskantine könnten Mitarbeiter verbilligt Mahlzeiten und Getränke beziehen. Diese sind als unentgeltliche Wertabgabe zu behandeln. Ein Unternehmer ist dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die bezogenen Leistungen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen verwendet. Dies ist bei einer anschließenden unentgeltlichen Wertabgabe nicht gegeben.
22.04.2014 Aufteilung Gebäude/Grundstück
22.04.2014 - Aufteilung Gebäude/Grundstück
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 11.04.2014 eine Arbeitshilfe herausgegeben, mit der die Werte für die Abschreibung ermittelt werden können. Der Gesamtkaufpreis für Gebäude und Grund und Boden muss in der Praxis aufgeteilt werden. Dies hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte zu erfolgen. Die auf Excel-Basis herausgegebene Berechnungsvorlage ist über einen Link über das aktuelle BMF-Schreiben erhältlich.
15.04.2014 Voraussetzungen Vorsteuerabzug
15.04.2014 - Voraussetzungen Vorsteuerabzug
Die Angaben zum Vorsteuerabzug aus einer ordnungsgemäßen Rechnung können auch durch Verweis auf andere Unterlagen hergestellt werden. Ein eindeutiger Verweis auf das betreffende Dokument ist ausreichend. Diese Unterlagen müssen der eigentlichen Rechnung nicht beigefügt werden. Damit bestätigt der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 erneut mit seinem aktuellen Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014. Im Urteilsfall wurde bezüglich der Leistungsbeschreibung auf den zugrunde liegenden Vertrag verwiesen, der der Rechnung nicht beigefügt war.
08.04.2014 Reiseleistungen in der Umsatzsteuer
08.04.2014 - Reiseleistungen in der Umsatzsteuer
Der BFH führt in seinem Urteil vom 21.11.2013 aus, wie Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten oder Vereine erbringt, umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Reiseleistungen an Schulen für Klassenfahrten sind nicht umsatzsteuerfrei, da hier nicht die Betreuung von Kindern, Jugendlichen usw. erreicht wird. Weiter entscheidet das Oberste Gericht, dass die Margenbesteuerung für derartige Reiseleistungen anwendbar ist, auch für Leistungen an Vereine. Nach einem Urteil des EuGH ist die Besteuerung nach der Marge auf alle Arten von Kunden anwendbar, so auch für Vereine.
25.03.2014 Anteilige Gebäudekosten bei einer PV-Anlage
25.03.2014 - Anteilige Gebäudekosten bei einer PV-Anlage
Im Urteil vom 17.10.2013, veröffentlicht am 19.03.2014 nimmt der BFH zur Frage Stellung, ob anteilige Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit einer betriebenen PV-Anlage als Aufwand berücksichtigt werden können. Der BFH lehnt die Berücksichtigung im Gewerbebetrieb "Stromerzeugung" ab, da keine Maßstäbe für die Zuordnung gefunden werden können. Die Aufteilung nach Flächen kommt als sachgerechter Aufteilungsschlüssel genauso wenig in Frage, wie die Aufteilung nach den anteiligen fiktiven Mieten.
Zumindest der zweite Ansatz kann im Bereich der Umsatzsteuer aber nach wie vor erfolgen.
18.03.2014 Reverse-Charge bei Bauleistungen
18.03.2014 - Reverse-Charge bei Bauleistungen
Der BFH hat erneut zur Frage entschieden, wann eine Netto-Rechnung bei Bauleistungen erstellt werden kann. Mit Urteil vom 11.12.2013, das am 12.03.2014 veröffentlicht wurde, bestätigt der BFH die neue Rechtsauffassung, die bereits bei Bauträgern zum Ausdruck kam. Der Bauleistungsempfänger muss seinerseits die empfangene Bauleistung wieder für derartige Leistungen verwenden. Damit ist auf keinen Fall die Leistung, die direkt in das Unternehmen oder in den Privatbereich des Empfängers fließt, eine Bauleistung, die Netto abgerechnet werden kann.
11.03.2014 Pauschaler km-Satz bei Reisekosten
11.03.2014 - Pauschaler km-Satz bei Reisekosten
Die Finanzverwaltung hat nun mit einer Allgemeinverfügung alle am 27.02.2014 anhängigen Einsprüche zurück gewiesen, die sich gegen den pauschalen Kilometersatz bei Reisekosten richten. Die Anwendung der 0,30 EUR-Pauschale je gefahrenen Kilometer verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hintergrund dieser Einsprüche war die Frage, ob ein höherer Kilometersatz wie z. B. im öffentlichen Dienst grundsätzlich für den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug zulässig ist. Mit Verweis auf ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2011 sieht die Finanzverwaltung für Einsprüche diesbezüglich keine Veranlassung.
04.03.2014 Vereine: Steuererklärung einreichen
04.03.2014 - Vereine: Steuererklärung einreichen
Die Finanzämter fordern derzeit Vereine auf, Steuererklärungen einzureichen. Zumindest im Dreijahres-Rythmus wird die bestehende Steuerbefreiung und die Gemeinnützigkeit der Vereine überprüft. Der Anlage GEM 1 sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Grenzwerte für Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht nachvollziehen lassen (35.000.- EUR Einnahmen in den wirtschaftlichen Betrieben). Zu beachten ist, dass umsatzsteuerlich bereits bei mehr als 17.500.- EUR Einnahmen im vorangegangenen Jahr die Verpflichtung eintritt, die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
25.02.2014 Steuer wegen Sachzuwendungen
25.02.2014 - Steuer wegen Sachzuwendungen
Der Bundesfinanzhof hat erneut zur Steuer nach § 37 b EStG auf Sachzuwendungen eine Entscheidung veröffentlicht. Danach kommt es keinesfalls zur Pauschalsteuer mit 30 %, wenn Geschenke vorliegen, die nicht offensichtlich durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst waren. Die sog. Geschenkesteuer soll nach dem Willen des obersten Gerichts nur dann greifen, wenn die Sachzuwendung tatsächlich als Betriebseinnahme des Beschenkten zu werten ist. Ein Geschenk an Privatpersonen führt damit nicht zur Besteuerung.
18.02.2014 Umsatzsteuerfreiheit von Podologen
18.02.2014 - Umsatzsteuerfreiheit von Podologen
Nach einer Entscheidung des BFH können Podologen bereits dann steuerfreie Heilbehandlungsleistungen erbringen, wenn die staatliche Prüfung hierzu abgelegt wurde. Die Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben insoweit aktualisiert und die Tätigkeit als Podologe bei den heilähnlichen Berufen aufgenommen. In jedem Fall muss jedoch auch die ausgeführte Tätigkeit selbst im Bereich der Heilbehandlung liegen. Keine heilähnliche Tätigkeit liegt danach vor, wenn Fußpflege im kosmetischen Bereich ausgeführt wird.
11.02.2014 Aktivierung Vorsteuererstattung
11.02.2014 - Aktivierung Vorsteuererstattung
Ein Anspruch auf Erstattung von Vorsteuern ist erst dann in der Bilanz zu aktivieren, wenn das strittige Verfahren abgeschlossen und das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Erst mit der Veröffentlichung wird das Urteil für allgemein anwendbar erklärt. Dass eine EuGH-Rechtsprechung bereits bekannt geworden ist, reicht für die Aktivierung der Forderung nicht aus. Die Finanzverwaltung muss die dem Urteil entgegenstehende Rechtsauffassung tatsächlich aufgegeben haben. Beim BFH ist ein Revisionsverfahren zur Entscheidung des FG Baden-Württemberg anhängig.
04.02.2014 Anteiliger Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften
04.02.2014 - Anteiliger Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften
Ist eine Personengemeinschaft selbst nicht Unternehmer, steht den daran beteiligten Gemeinschaftern der Vorsteuerabzug nur in Höhe deren Anteile zu. Im Urteilsfall ging es um eine Ehegattengemeinschaft, die für die Kfz-Werkstätte des Ehemanns Pachtzahlungen getätigt hat. Der Vorsteuerabzug aus den Pachtzahlungen wurde nur zu 50 % anerkannt, weil nur insoweit eine unternehmerische Eigenschaft des Ehemannes gegeben war. Der Pachtvertrag war auf beide Ehegatten abgeschlossen worden. Die Zahlungen erfolgten in voller Höhe vom Konto des unternehmerisch tätigen Ehegatten. Das Finanzgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim BFH zu.
28.01.2014 Bauleistungen bei Photovoltaik
28.01.2014 - Bauleistungen bei Photovoltaik
Wer Photovoltaik-Anlagen montiert, erbringt Bauleistungen, die der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unterliegen, wenn diese Leistungen an einen anderen Unternehmer erbracht werden. Die Frage der Netto-Rechnung in diesen Fällen bestätigte das zuständige Finanzgericht auch in den Fällen, in denen eine betriebsbereite Anlage geliefert wird, die letztlich mit Beteiligung von Subunternehmern montiert wurde. Da es jedoch keine endgültige Entscheidung dazu gibt, wurde Revision beim BFH zugelassen. Die Klärung des immer noch in der Anwendung fraglichen Sachverhaltes soll so eindeutig herbeigeführt werden.
21.01.2014 Versagen des Vorsteuerabzugs
21.01.2014 - Versagen des Vorsteuerabzugs
In einer aktuellen Entscheidung wird erneut das Problem aufgegriffen, ob der Unternehmer seinen Vorsteuerabzug verlieren kann, wenn der Verkäufer ein Betrüger wäre. Im Urteilsfall hat der deutsche Unternehmer von einer polnischen GmbH einige Pkw eingekauft. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wurde vom Kläger als Vorsteuer abgezogen, weil die Angaben wie z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ordnung waren. Das Finanzamt verwehrte den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis, dass eine betrügerische Unternehmung vorgelegen hätte, die nur als Briefkastenfirma existierte. Das Finanzgericht hatte jedoch Zweifel in der Handhabung und auf die Beweispflicht der Finanzbehörde hingewiesen. In Anbetracht der Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung hierzu wurde Beschwerde beim Obersten Gericht zugelassen.
14.01.2014 Steuersatz bei Pferden
14.01.2014 - Steuersatz bei Pferden
Nach nationalen Vorgaben ist eine Steuerermäßigung mit 7 % sowohl für Schlachtpferde als auch für Springpferde anwendbar. Nach Unionsrecht ist hingegen nur für Schlachtpferde der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.10.2013 entschieden, dass unter Berufung auf das Unionsrecht das nationale Recht in den Hintergrund trete. Der Kläger hatte im Urteilsfall ein Springpferd für sein Gestüt erworben und machte den ausgewiesenen Regelsteuersatz als Vorsteuer geltend. Das deutsche Finanzamt verwies auf den geltenden inländischen Steuersatz von 7 %. Nach der Entscheidung des obersten Gerichts konnte der europäisch maßgebliche Steuersatz zur Anwendung kommen.
07.01.2014 E-Bilanz ist nun verpflichtend
07.01.2014 - E-Bilanz ist nun verpflichtend
Die Finanzverwaltung weist in ihrem Schreiben vom 19.12.2013 darauf hin, dass für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2013 beginnen, die Papierform für Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht beanstandet wird. Für Wirtschaftsjahre, die mit dem Kalenderjahr identisch sind bedeutend dies die zwingende Übermittlungspflicht ab Veranlagungsjahren 2013. Für bestimmte steuerbefreite Körperschaften und Personenvereinigungen gilt die Verpflichtung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
31.12.2013 Neuregelungen ab 2014
31.12.2013 - Neuregelungen ab 2014
Das Steuerjahr 2014 bringt einige Änderungen zum Jahreswechsel mit sich. Die wohl entscheidendste Änderung ist in der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zu finden. Neben einer neu geregelten ersten Tätigkeitsstätte gibt es auch neue Regelungen zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten sowie zur Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber. Ab 2014 steigt der Grundfreibetrag, sodass in der Lohnabrechnung und beim Einkommensteuertarif Änderungen eintreten.
HINWEIS:
Durch das neue SEPA-Verfahren, das ab 01.01.2014 zur Anwendung kommt, treten enorme Änderungen im Zahlungsverkehr ein.
24.12.2013 Option zur Regelbesteuerung
24.12.2013 - Option zur Regelbesteuerung
Ein Kleinunternehmer muss eindeutig zur Regelbesteuerung optieren, das hat der BFH in seinem Urteil vom 24.07.2013 eindeutig zum Ausdruck gebracht. Allein durch die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist eine unwiderrufliche Option zur Regelbesteuerung nicht ausgesprochen worden. Die Finanzverwaltung ist dagegen verpflichtet, nachzufragen, wenn der betreffende Kleinunternehmer nicht eindeutig seinen Willen zur Option kundgetan hat. Im Urteilsfall war nicht eindeutig erkennbar, ob der Unternehmer die Option wirklich wollte oder lediglich die ggf. durch andere Tatbestände veranlasste Umsatzsteuer nachzahlen wollte (unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer).
17.12.2013 Frühstück bleibt 19 % Umsatzsteuer
17.12.2013 - Frühstück bleibt 19 % Umsatzsteuer
Übernachtungsleistungen sind seit 2010 mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % zu besteuern. Fraglich war, ob das Frühstück als Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ebenfalls ermäßigt besteuert werden könnte. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 24.04.2013, Pressemitteilung des BFH vom 04.12.2013, allerdings die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach für Verpflegungsleistungen der allgemeine Steuersatz zur Anwendung kommen soll. Dies gilt auch für das typische Frühstück bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels. Soweit ein Hotel in einem einheitlichen Preis Übernachtung und Frühstück anbietet, muss dennoch das Frühstück mit dem marktüblichen Preis heraus gerechnet und mit dem Regelsteuersatz versteuert werden.
10.12.2013 Bauträger sind keine Bauleistenden
10.12.2013 - Bauträger sind keine Bauleistenden
Am 27.11.2013 veröffentlicht der BFH sein Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10), wonach ein Bauträger nicht mehr als Bauleistender anzusehen ist. Der BFH stellt fest, dass ein Bauträger lediglich bebaute Grundstücke liefert und damit nicht mit einem Generalunternehmer gleich gestellt werden kann. Ein Generalunternehmer erbringt Bauleistungen, auch wenn er diese von Subunternehmern letztlich ausführen lässt. Ist ein Bauträger sowohl als auch tätig, dann ist dieser hinsichtlich der jeweils ausgeführten Tätigkeit gesondert zu betrachten.
HINWEIS:
Unternehmer, die als Bauträger fungieren, haben damit keine Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach § 13 b UStG mehr zu übernehmen.
03.12.2013 Pauschalsteuer für Geschenke
03.12.2013 - Pauschalsteuer für Geschenke
Sofern Geschenke an fremde Dritte, wie an Geschäftspartner oder Kunden über 35 EUR pro Jahr und Person betragen, können diese pauschal besteuert werden. Die Pauschalsteuer ist mit 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abzuführen, damit der Beschenkte keine Einnahmen zu versteuern hat. Trotz Vornahme der Pauschalbesteuerung wird das Geschenk aber nicht zum Abzug zugelassen. Dies betrifft auch die bezahlte Pauschalsteuer. Nun sind jedoch zur Frage der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erhebliche Zweifel aufgetreten. In ähnlichen Fällen sollte sich der Unternehmer auf ein anhängiges Verfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht (Az. 10 K 252/13) berufen und Verfahrensruhe bis zur erwarteten Entscheidung im Dezember diesen Jahres beantragt werden.
26.11.2013 Nicht erklärte Umsatzsteuer-Erstattung
26.11.2013 - Nicht erklärte Umsatzsteuer-Erstattung
Der BFH hat in seinem Urteil vom 27.08.2013 eine offenbare Unrichtigkeit in Zusammenhang mit der Umsatzsteuerzahlung zugelassen. Danach liegt eine von Amts wegen zu berichtigende offensichtliche Unrichtigkeit vor, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat. Im Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige in der vorgelegten Gewinnermittlung übersehen, dass Umsatzsteuerzahlungen zu erfassen waren, die aber in der Umsatzsteuererklärung ordnungsgemäß beinhaltet waren. Das Oberste Gericht sah darin eine offenbare Unrichtigkeit, die innerhalb der Festsetzungsfrist zur Änderung des betreffenden Steuerbescheides führt.
19.11.2013 Betriebsprüfung
19.11.2013 - Betriebsprüfung
Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben vom 24.10.2013 zu den Rechten und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung Stellung genommen. Es wird u. a. darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf eine Schlussbesprechung besteht, bei der die Prüfungsfeststellungen erläutert werden. Zum dann ergehenden Prüfbericht kann vom Steuerpflichtigen Stellung genommen werden, ein Einspruch ist aber nicht zulässig. Der Einspruch kann dann im Rahmen der Einspruchsfrist gegen die folgenden Steuerbescheide eingelegt werden.
12.11.2013 Gutschriften - BMF äußert sich
12.11.2013 - Gutschriften - BMF äußert sich
Das Thema Rechnungen nach dem Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde nun in einem BMF-Schreiben vom 25.10.2013 von der Finanzverwaltung erläutert. Eine kaufmännische Gutschrift, die als Gutschrift bezeichnet wird, führt aus Sicht der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung des § 14 c UStG. Außerdem werden fremdsprachliche Bezeichnungen für die Gutschrift zugelassen und in einem Anhang zum Schreiben aufgeführt.
HINWEIS:
Eine erneute Übergangsregelung wird allerdings zugelassen; damit sind die neuen Rechnungsvorgaben spätestens zum 01.01.2014 anzuwenden.
05.11.2013 Vermietung von Zimmern zu 7 %
05.11.2013 - Vermietung von Zimmern zu 7 %
Der BFH hatte einen besonderen Fall zur Vermietung von Zimmern zu entscheiden. Die kurzfristige Vermietung von Zimmern ist grundsätzlich steuerpflichtig (Mietvertrag bis sechs Monate). Werden jedoch Zimmer zur Beherbergung von Menschen vermietet, ist diese Leistung steuerpflichtig mit nur 7 % Umsatzsteuer. Wenn an eine Prostituierte Zimmer zur Tagesbenutzung usw. vermietet werden, steht jedoch die Beherbergungsleistung (Übernachtungsleistung) nicht im Vordergrund. Deshalb ist für derartige Dienstleistungen der Regelsteuersatz zu verrechnen.
29.10.2013 Künstlersozialkasse steigt
29.10.2013 - Künstlersozialkasse steigt
Der derzeitig abzuführende Betrag der Künstlersozialkasse ist mit 4,1 % der in Rechnung gestellten künstlerischen Leistungen fällig. Der Anteil soll ab 2014 auf dann 5,2 % steigen. Soweit Flyer oder andere gestaltete Leistungen eingekauft werden, muss dieser Beitrag grundsätzlich durch Unternehmer pauschal an die Künstlersozialkasse geleistet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Künstler (auf beiden Seiten) vorliegt. Ist z. B. eine Kapitalgesellschaft der Leistende, entfällt der pauschale Betrag. Dem leistenden Unternehmer darf dieser Betrag nicht abgezogen oder belastet werden.
22.10.2013 Personengesellschaften: Ansatz Buchwerte
22.10.2013 - Personengesellschaften: Ansatz Buchwerte
Der BFH hat einen Sachverhalt an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Es soll die verfassungsrechtlich relevante Frage geklärt werden, ob die derzeitige Rechtslage zum Buchwertprivileg in bestimmten Übertragungsfällen haltbar ist. Eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, die beteiligungsidentisch sind, ist derzeit ausgeschlossen. Bei Übertragungen eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen desselben Unternehmens ist ansonsten ein neutraler Vorgang gegeben. Der BFH hat in seinem am 09.10.2013 veröffentlichten Beschluss diese Frage zur Klärung weitergeleitet.
15.10.2013 Verluste aus Hobby-Betätigung
15.10.2013 - Verluste aus Hobby-Betätigung
Nach gängiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung können Verluste nur dann angesetzt werden, wenn zumindest die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen, besteht. Dabei ist ein Überprüfungszeitraum von in der Regel zehn Jahren zu Grunde zu legen. Ist jedoch von Anfang an erkennbar, dass die Tätigkeit gar nicht zur Gewinnerzielung geeignet ist, muss von Anfang an eine sogenannte Liebhaberei unterstellt werden. Ein Logopäde hatte sich nebenbei als Autor betätigt und wollte die Ausgaben ohne Einnahmen geltend machen, die für die Erstellung eines Buches mit Kurzgeschichten angefallen sind. Er machte geltend, dass er als Autor entdeckt werden wolle und so die Ausgaben für die künftigen Einnahmen notwendig sind. Das zuständige Finanzgericht betrachtete das Argument als unzureichend, um steuerliche Verluste anzuerkennen. Das Hobby des Klägers kann steuerlich nicht zur Auswirkung kommen.
08.10.2013 Sonderregelung für Reisebüros
08.10.2013 - Sonderregelung für Reisebüros
Der EuGH hat in einer Pressemitteilung vom 26.09.2013 zu verschiedenen Urteilen bekanntgegeben, wie die Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros tatsächlich in den verschiedenen Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die sog. Margenbesteuerung ist danach nicht nur anwendbar, wenn ein Verkauf an Reisende stattfindet, sondern auch beim Verkauf an jeden Kunden. Damit wurden acht Mitgliedstaaten in der Anwendung entgegenstehender Anwendung zur Vorgabe in der Mehrwertsteuerrichtlinie geprüft. Polen, die Tschechische Republik, Italien, Griechenland, Frankreich, Finnland und Portugal wurden in ihrer Rechtsanwendung bestätigt. Bei Spanien wurde der Klage der Kommission teilweise stattgegeben. Dies wurde u. a. auch damit begründet, dass Spanien den Ausweis eines Mehrwertsteuersatzes trotz Anwendung der Sonderregelung zugelassen hatte. Dies ist nicht die Vorgabe der EU-weit geltenden Bestimmungen.
01.10.2013 Verteilung Übergangsverlust
01.10.2013 - Verteilung Übergangsverlust
Im Urteil vom 23.07.2013 betont der BFH, dass es keine Verteilung eines entstandenen Übergangsverlustes beim Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz gibt. Der selbständige Handelsvertreter wurde vom Finanzamt aufgefordert, zum nächst folgenden Jahr auf Bilanz umzustellen, weil die maßgebliche Gewinngrenze überschritten wurde. Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns wurde ein Verlust festgestellt. Der Kläger beantragte, diesen aufgrund einer Billigkeitsregelung auf drei Jahre zu verteilen. Die Finanzverwaltung gewährte diese Möglichkeit nur bei entstandenen Gewinnen und wurde nun vom obersten Gericht bestätigt. Der Übergangsverlust ist damit in voller Höhe im Jahr nach erfolgtem Wechsel zu verrechnen.
24.09.2013 Umsatzsteuer beim Partyservice
24.09.2013 - Umsatzsteuer beim Partyservice
Der BFH hat sich mit Urteil vom 11.04.2013 mit einem eventuellen Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs beschäftigt. Im Streitfall hatte der Kläger die Speisenlieferung vorgenommen und seine Ehefrau Gestellung von Besteck und Tellern. Die Ehegatten hatten jeweils ein eigenständiges Unternehmen. In seiner Entscheidung hat der BFH dem ermäßigten Steuersatz zunächst nicht zugebilligt und die Sache zur erneuten Sachverhaltsaufklärung an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen. Es wurde entscheidend darauf abgestellt, dass Leistungen eines Partyservice, die auch in der bloßen Zubereitung und Lieferungen von Speisen bestehen können, nur dann keine sonstigen Leistungen sind, wenn lediglich Standardspeisen ohne zusätzliche Dienstleistungselemente geliefert werden.
17.09.2013 Familienheimfahrten bei Selbständigen
17.09.2013 - Familienheimfahrten bei Selbständigen
Nach einer Entscheidung des BFH vom 19.06.2013 (veröffentlicht im September) ist der Ansatz eines Versteuerungswertes für Familienheimfahrten auch bei einem Selbständigen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundlagen. Der selbständige Unternehmer hatte den betrieblichen Pkw für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung genutzt. Der Kläger berief sich auf die anderweitige Behandlung in der Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers, der eine Heimfahrt wöchentlich nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss. Insofern sah dieser eine Ungleichbehandlung zum Ansatz bei Gewinneinkünften. Der BFH aber sah die anderweitige Behandlung als begründet und damit rechtens an. Im Urteilsfall wurden die 13 durchgeführten Familienheimfahrten damit besteuert und mit der Entfernungspauschale verrechnet.
10.09.2013 Keine rückwirkende Verzinsung
10.09.2013 - Keine rückwirkende Verzinsung
Zu seiner Entscheidung vom 11.07.2013 gibt der BFH am 05.09.2013 in einer Pressemitteilung bekannt, dass es keine rückwirkende Verzinsung im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag gibt. Im Urteilsfall wurde ein IAB geltend gemacht. Der Unternehmer hat nicht innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft, so dass der Steuerbescheid für das Abzugsjahr von der Finanzverwaltung rückwirkend geändert wurde. Für die Zwischenzeit wurden Nachzahlungszinsen festgesetzt. Dieser Auffassung ist nun der BFH klar entgegen getreten. Gegen entsprechende Festsetzungen kann der Einspruch nun erfolgreich geführt werden.
HINWEIS:
Ab dem VZ 2013 gibt es jedoch eine dem entgegen stehende gesetzliche Regelung. Der durch das oberste Gericht erreichte Vorteil ist nur für VZ bis einschließlich 2012 gegeben.
03.09.2013 Kampfsportschule umsatzsteuerfrei
03.09.2013 - Kampfsportschule umsatzsteuerfrei
Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.05.2013, veröffentlicht am 28.08.2013, die Frage grundsätzlich bejaht, nachdem eine Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sein kann. Nach einer herausgegebenen Werbebroschüre wurde Kampf- und Bewegungskunst angeboten. Eine Bescheinigung des zuständigen Ministeriums über eine umsatzsteuerbefreite Schule wurde vorgelegt. Der BFH nimmt den Vergleich zu Angeboten in Schulen oder Hochschulen vor und überträgt dem zuständigen Finanzgericht die Aufgabe, dies vergleichsweise im vorliegenden Fall näher festzustellen. Außerdem muss eine Abgrenzung zu den angebotenen Freizeitgestaltungen vorgenommen werden. Nach Aussage des BFH ist insbesondere bei den Kursen ,,FrequenChi zur Fettverbrennung" und ,,Kampfsport für Kinder oder Senioren" genauer zu unterscheiden.
27.08.2013 Mehrwertsteuer auf hoheitliche Bereiche
27.08.2013 - Mehrwertsteuer auf hoheitliche Bereiche
Die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung sind derzeit nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Die Bundesregierung versichert in einer Antwort auf eine kleine Anfrage, dass für die Kernbereiche öffentlichen Handelns, in denen es keinen Wettbewerb gibt, auch in Zukunft keine Umsatzsteuer anfallen werde. Voraussetzung ist allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Damit werden nach Aussage des Deutschen Bundestages auch weiterhin keine Mehrwertsteuerbeträge für Müll- oder Abwasserentsorgung verrechnet werden.
20.08.2013 Umsatzsteuer bei freien Berufen
20.08.2013 - Umsatzsteuer bei freien Berufen
Mit Schreiben vom 31.07.2013 hat das BMF zur Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten durch die Angehörigen der freien Berufe Stellung bezogen. Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet. Der BFH hat aber entschieden, dass dies nicht zur Anwendung kommt, wenn der Unternehmer buchführungspflichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer freiwillig Bücher führt. Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit haben Angehörige der freien Berufe keine Möglichkeit, ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern, wenn sie freiwillig zur Buchführung übergehen.
06.08.2013 Minderwertausgleich bei Leasing
06.08.2013 - Minderwertausgleich bei Leasing
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 20.03.2013 klargestellt, wie die Zahlung eines Minderwertausgleichs umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Der BFH bestätigt seine schon frühere Auffassung aus dem Jahr 2011. Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Der entgegengesetzten Auffassung der Finanzverwaltung ist der BFH damit nicht gefolgt.
30.07.2013 Berufsbetreuer ist umsatzsteuerfrei
30.07.2013 - Berufsbetreuer ist umsatzsteuerfrei
Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Der BFH hat dies mit der Entscheidung vom 25.4.2013, veröffentlicht am 24.7.2013 bestätigt. Im Urteilsfall hatte die Klägerin Betreuungsleistungen eines Berufsbetreuers ehrenamtlich ausgeführt, nur ausnahmsweise gegen Entgelt. Sie war vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin bestellt worden. Die Steuerfreiheit ergibt sich nach Aussage des BFH aufgrund EU-Recht, das für eng mit der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit verbundenen Tätigkeiten wie auch die eines Berufsbetreuer ins nationale Recht zu übernehmen ist. Nicht umsatzsteuerfrei sind allerdings Leistungen, die zum Gewerbe oder Beruf eines Betreuers gehören (z. B. die Beratungsleistungen als Rechtsanwalt).
Hinweis: Seit 1.7.2013 sind die Leistungen eines Berufsbetreuers nach nationalem Recht steuerfrei gestellt worden. Für davor erbrachte Leistungen können sich Berufsbetreuer auf das EU-Recht berufen.
23.07.2013 Neue Gesetzesbeschlüsse
23.07.2013 - Neue Gesetzesbeschlüsse
Das auch als Jahressteuergesetz light bezeichnete Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und verkündet. Damit kommen neue Regelungen im Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht meist zum 01.01.2013 zur Anwendung. Dazu gehören auch neue umsatzsteuerbefreite Maßnahmen, wie z. B die Leistungen eines Berufsbetreuers, der zum 01.07.2013 damit keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellt. Die neuen Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Rechnung sind wie von der EU vorgegeben, aber mit Wirkung zum 30.06.2013 umgesetzt worden. Sofern der Leistungsempfänger abrechnet, muss diese Abrechnung als Gutschrift bezeichnet werden. Bei anderen Rechnungen sollte die Bezeichnung Gutschrift nicht mehr erfolgen.
16.07.2013 Bilanzierung von Zinsen
16.07.2013 - Bilanzierung von Zinsen
Zinsen aus Steuerzahlungen nach § 233 a AO müssen nach Aussage der OFD Frankfurt bereits dann bilanziert werden, wenn der Zinsanspruch sicher ist. Dies ist z. B. nach einer Außenprüfung der Fall. Die Erfassung erfolgt bei Zinserstattungen bereits zum Bilanzstichtag, an dem der Anspruch als sicher gilt. Zinsen auf Steuernachzahlungen sind frühestens nach Ablauf der 15 Monate Karenzzeit zu passivieren. Diese werden damit erst frühestens 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfasst, in dem die Steuerverbindlichkeit entstanden ist. Betroffen sind nur betriebliche Steuern, wie z. B. die Umsatzsteuer.
02.07.2013 Umsatzsteuer für Essen mit Getränk
02.07.2013 - Umsatzsteuer für Essen mit Getränk
Nach einem Urteil des BFH ist der Kaufpreis für ein Sparmenü, in dem auch ein Getränk enthalten ist, nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise in eine Lieferung zu 19 % (Getränk) und in eine Lieferung zu 7 % (Essen) aufzuteilen. Auch nach Auffassung des EuGH soll dies die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode sein. Die Bemessungsgrundlage des Getränks wird im Verhältnis der Marktpreise ermittelt. Dies ist der Einzelverkaufspreis für das Getränk dividiert durch die Summe des Einzelverkaufspreises mal Menüpreis. Der so ermittelte Wert ist ein Bruttowert. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % für das Getränk herauszurechnen. Nur in Ausnahmefällen kann auch das Getränk ermäßigt besteuert sein. Die Anlage zu § 12 des UStG führt hier Wasser, Milch oder Milchmixgetränke mit 75 % Milchanteil auf.
18.06.2013 Altersvorsorge - Verbesserungsgesetz
18.06.2013 - Altersvorsorge - Verbesserungsgesetz
Der Bundesrat hat am 07.05.2013 dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Künftig wird es damit ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge geben. In gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form soll so den Verbrauchern ein Produktvergleich ermöglicht werden. Außerdem können Versicherte ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung künftig besser geltend machen. Die Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert. Bei der Eigenheimrente kommt es ebenfalls zu Vereinfachungen. In der Ansparphase wird es jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Dies war bisher nur bei sogenannten Kombiverträgen möglich. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen. Das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag durfte bisher nur für den Erwerb, den Bau oder die Tilgung eines Darlehens von selbstgenutzten Wohnimmobilen eingesetzt werden.
11.06.2013 Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht
11.06.2013 - Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht
Am 05.06.2013 wurde ein umfangreicher Kompromissvorschlag vom Vermittlungsausschuss beschlossen. Der Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war. Die zahlreichen Änderungen im Einkommensteuerbereich finden wie ursprünglich geplant bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung. Unter anderem ist die Abschaffung von Steuergestaltungsmodellen wie das Goldfinger-Modell dort geregelt. Aber auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleibt wie der Wehrsold Freiwillig Wehrdienstleistender steuerfrei.
30.05.2013 Hochwasserschäden - Fiskus beteiligt sich
30.05.2013 - Hochwasserschäden - Fiskus beteiligt sich
Aufwendungen für Reparaturen am eigengenutzten Einfamilienhaus oder Wohnung sind grundsätzlich nur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung abzugsfähig. Kommt es dagegen zu Aufwendungen durch Verlust bzw. Beschädigung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses wie z. B. Hochwasser, können Ansätze in der Steuererklärung erfolgen. Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung kann der finanzielle Schaden geltend gemacht werden, wenn tatsächlich finanzielle Aufwendungen entstanden sind und nachgewiesen werden können. Abzuziehen sind von der Versicherung erstattete Beträge. Abhängig von den Einkünften muss eine zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, damit die Aufwendungen tatsächlich in die Berechnung eingehen können.
21.05.2013 Vorsteuerabzug nach Widerspruch
21.05.2013 - Vorsteuerabzug nach Widerspruch
Widerspricht der eigentliche Leistungserbringer einer Gutschrift, die der Leistungsempfänger ausgestellt hat, verliert die Gutschrift ihre Wirksamkeit. Der Vorsteuerabzug ist damit nicht mehr möglich. Der Leistungsempfänger muss nun abwarten, bis eine ordnungsgemäße Rechnung durch den Leistenden erteilt wird. Wurde die Vorsteuer bereits geltend gemacht, wirkt der Widerspruch erst in dem Jahr, in dem dieser ausgesprochen wird. Der Widerspruch ist grundsätzlich bis zur zivilrechtlichen Verjährung von in der Regel drei Jahren möglich. Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.01.2013 diese Rechtsauffassung im Streitfall bestätigt. Die umsatzsteuerliche Gutschrift wird grundsätzlich durch den Leistungsempfänger aufgrund vorab getroffener Vereinbarung erteilt.
20.05.2013 UStVA vermehrt angefordert
20.05.2013 - UStVA vermehrt angefordert
Seit Jahresbeginn bekommen insbesondere Kleinunternehmer, deren Umsatzsteuer weniger als 1.000 EUR pro Jahr beträgt, häufig Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, künftig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Bislang wurde durch die Finanzverwaltung aufgrund der niedrigen Zahllast regelmäßig auf die unterjährige Abgabe verzichtet. Der Grund liegt an der Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, wonach in bestimmten Fällen nun doch die Abgabe der UStVA gefordert werden soll. Nun gilt die generelle Pflicht (auch für Kleinunternehmer), wenn die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe geschuldet wird, wenn die Steuer für § 13 b UStG als Leistungsempfänger geschuldet wird, wenn als letzter Abnehmer die Steuer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird oder wenn ein Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG vorliegt.
14.05.2013 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
14.05.2013 - Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Der Deutsche Bundestag teilte am 10.05.2013 mit, dass wegen vom Deutschen Bundestag beschlossener Gesetze zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Dabei wird insbesondere die vorgesehene Verkürzung der Aufbewahrungsfristen in Frage gestellt. Damit die Finanzverwaltung künftig nicht auf Schätzungen zurückgreifen muss, sollten die Aufbewahrungsfristen mindestens so lang sein, wie die längste Festsetzungsfrist (zehn Jahre). Die Aufklärung von Steuerstraftaten würde durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erschwert werden. Der Vermittlungsausschuss wird am 05.06.2013 zu dieser Frage u. a. Stellung nehmen.
07.05.2013 Fahrtkosten bei Selbständigen
07.05.2013 - Fahrtkosten bei Selbständigen
Ob der volle Fahrtkostenansatz auch für Fahrten eines Selbständigen zu mehreren Tätigkeitsstätten gilt, muss der BFH in einem anhängigen Verfahren prüfen (Aktenzeichen VIII R 47/11). Nun hat das FG Münster in einem weiteren Verfahren diese Auffassung bestätigt und wegen der grundsätzlichen Frage Revision zugelassen. Die Finanzverwaltung lehnt es bisher ab, die Rechtsprechung zu Arbeitnehmern auch auf Selbständige zu übertragen. Im Urteilsfall hatte die Klägerin an unterschiedlichen Orten Musikunterricht erteilt. Der Ansatz der Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer wurde abgelehnt, da es sich laut Finanzamt um Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte handelt. Das Finanzgericht bestätigte jedoch die Auffassung der Klägerin, wonach in Kundeneinrichtungen keine Betriebsstätten vorliegen können. Es wurden die tatsächlich gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt.
30.04.2013 Aktivierung eines fremden Gebäudes
30.04.2013 - Aktivierung eines fremden Gebäudes
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.12.2012 (veröffentlicht am 17.04.2013) beschlossen, dass ein Gebäude zu aktivieren und abzuschreiben ist, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen wurden. Das Gebäude wurde im Urteilsfall von einem der Ehegatten auf dem Grundstück im Eigentum des anderen Ehegatten errichtet. Das Gebäude wurde vom Ehegatten zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb genutzt. Der BFH bestätigt jedoch auch die Auffassung, wonach bei Beendigung der Nutzung für gewerbliche Zwecke eine neutrale Ausbuchung zu erfolgen hat. Ein Entnahmegewinn ist in diesen Fällen nicht zu besteuern.
23.04.2013 Einnahmen aus mehrjähriger Tätigkeit
23.04.2013 - Einnahmen aus mehrjähriger Tätigkeit
Wird aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit das Honorar erst im Jahr des Abschlusses der Tätigkeit vereinnahmt, liegen nach dem Urteil des BFH keine begünstigten Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit vor. Im Urteilsfall hat ein Rechtsanwalt die Beratung über mehrere Jahre hinweg erbracht, das Honorar erst am Ende der Beratung dem Klienten in Rechnung gestellt und vereinnahmt. Die steuerliche Tarifermäßigung wurde jedoch vom BFH mit der Begründung verneint, dass keine besonderen außergewöhnlichen Tätigkeiten vorgelegen haben, sondern alltägliche Aufgaben des freien Berufes. Der Rechtsanwalt hatte in einer sich über Jahre hingezogenen Erbschaftsangelegenheit beraten.
23.04.2013 Neue Rechnungsvorgaben
23.04.2013 - Neue Rechnungsvorgaben
Die für den Jahreswechsel vorgesehenen Änderungen zur ordnungsgemäßen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke sind bisher nicht verabschiedet worden. Da es sich aber um EU-Vorgaben handelt, müssen die Regelungen aus deutscher Sicht umgesetzt werden. Zum Einen ist dabei bei Gutschriften auf die Bezeichnung zu achten. Die Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt, muss als Gutschrift bezeichnet werden. Des Weiteren muss in Fällen der Nettorechnung nach § 13 b UStG der Zusatz ,,Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" aufgeführt werden. Bei Differenzbesteuerung ist auf diese Sonderregelung hinzuweisen und auch der Vorgang muss abzuleiten sein, z. B ,,Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung".
HINWEIS:
Da nicht abzuschätzen ist, zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung zwingend erfolgen muss, ist bereits frühzeitig eine Anpassung der Rechnungsstellung durch den Unternehmer zu überdenken.
16.04.2013 Innergemeinschaftliche Lieferungen
16.04.2013 - Innergemeinschaftliche Lieferungen
Der BFH hat in einem nun veröffentlichten Urteil vom 14.11.2012 zum Umfang der Sorgfaltspflichten eines Unternehmers wegen Nachweis des Bestimmungsortes Stellung genommen. Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis verpflichten den beteiligten Unternehmer zu erhöhter Sorgfalt. Er muss annehmen, dass an der Identität des Abnehmers und dem angeblichen Vertragspartner erhebliche Zweifel bestehen können. Besonders hohe Anforderungen an den Nachweis sind dann zu stellen, wenn die innergemeinschaftliche Lieferung einen hochwertigen Pkw betrifft und dem Liefergeschäft ein Barverkauf zugrunde liegt. Besonders in Fällen, in denen der Pkw abgeholt wird und auch ein Barverkauf erfolgte, muss der Lieferer alles tun, um die Steuerfreiheit der Lieferung sicher zu stellen.
02.04.2013 Ehrenamtliche Mitglieder
02.04.2013 - Ehrenamtliche Mitglieder
Die steuerliche Behandlung von ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane unterliegt einer umfangreichen steuerlichen Beurteilung im Einzelfall. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun drei Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung der gezahlten Entschädigungen veröffentlicht. Ehrenamtliche Bürgermeister, gewählte Stellvertreter der Landräte, Gemeinschaftsvorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften usw. werden dort ausführlich behandelt. Die Verwaltungsanweisungen vom März 2013 können über die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern bezogen werden.
26.03.2013 Umsatzsteuer bei Dinner-Shows
26.03.2013 - Umsatzsteuer bei Dinner-Shows
Nach dem BFH-Urteil vom 10.01.2013 ist das Angebot einer Dinner-Show als einheitliche Leistung zu sehen. Diese unterliegt insgesamt dem Regelsteuersatz, also mit 19 % der Umsatzsteuer. Das oberste Gericht betont in seiner Entscheidung, dass auch mit dem Argument, dass zwei gesonderte Leistungen vorliegen, eine Aufteilung der Leistung nicht gegeben ist. Die künstlerischen Aspekte sind von den Verpflegungskomponenten nicht abgrenzbar, so dass die für die künstlerischen Leistungen in Frage kommende ermäßigte Besteuerung nicht zum Tragen komme.
19.03.2013 Gelangensbestätigung erst zwingend ab 01.10.2013
19.03.2013 - Gelangensbestätigung erst zwingend ab 01.10.2013
Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist unter anderem vom Belegnachweis über das Verbringen in das übrige EU-Ausland abhängig. Wie sich aus dem geänderten Verordnungsentwurf ergibt, sollen die seit 01.01.2012 bestehenden Neuregelungen hierzu (Gelangensbestätigung) in geänderter Fassung erst zum 01.10.2013 verbindlich angewandt werden müssen. Änderungen ergeben sich z. B. noch bei der Abholung durch einen Spediteur im Auftrag des Abnehmers (Speditionsbescheinigung mit Versicherung der Verbringung ins EU-Ausland mit Nachweis der unbaren Zahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer).
Hinweis:
Der Bundesrat muss der geänderten Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung noch zustimmen. Die Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich.
12.03.2013 Bruttolistenpreis verfassungsgerecht
12.03.2013 - Bruttolistenpreis verfassungsgerecht
Der BFH hat in seinem Urteil vom 13.12.2012 bestätigt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Im Urteilsfall wurde der BLP für einen geleasten Dienstwagen angesetzt, obwohl es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelte. Der BFH betont erneut, dass die 1 %-Regelung typisierend den Wert der Privatnutzung ermitteln lässt. Der Steuerbürger hat immer die Möglichkeit, sich für die zwar aufwendige aber alternative Fahrtenbuchmethode zu entscheiden.
HINWEIS:
Einsprüche diesbezüglich werden von der Finanzverwaltung mit Hinweis auf die Entscheidung des BFH mit dem Az. VI R 51/11 zurückgewiesen.
05.03.2013 Warnung vor irreführenden Angeboten
05.03.2013 - Warnung vor irreführenden Angeboten
Vom Bundeszentralamt für Steuern wird in einer Pressemitteilung vom 27.02.2013 darauf hingewiesen, dass sich Schreiben im Umlauf befinden, die aber nicht vom Bundeszentralamt für Steuern oder anderen amtlichen Stellen stammen. Derartige Schreiben werden im Zusammenhang mit der Vergabe von Umsatzsteueridentifikationsnummern versandt. Hier wird eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteueridentifikationsnummern angeboten. Die Schreiben sehen amtlich erstellt aus, haben aber nichts mit der Finanzverwaltung zu tun. Die Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgt immer kostenfrei. Zuständig ist weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern.
26.02.2013 Verzicht auf Kleinunternehmer
26.02.2013 - Verzicht auf Kleinunternehmer
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann auf die Kleinunternehmerregelung (die Umsätze werden bei Nichtüberschreiten bestimmter Umsatzgrenzen nicht mit Umsatzsteuer belastet) noch verzichtet werden. Der BFH hat bezüglich der Befugnis nun im Urteil vom 20.12.2012 Stellung genommen. Das Finanzamt hat die im Insolvenzverfahren ausgeübte Option durch den Insolvenzverwalter mangels Zuständigkeit versagt. Der BFH entschied, dass die Befugnis dem Insolvenzverwalter zustehe. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.
HINWEIS:
Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erreicht das Unternehmen den Anspruch auf Vorsteuerabzug.
19.02.2013 Neues zur E-Bilanz
19.02.2013 - Neues zur E-Bilanz
Ab Wirtschaftsjahre 2013 muss die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgen. Anfang Februar fand aus diesem Grund eine Informationsveranstaltung im Bundesfinanzministerium zum Thema E-Bilanz statt. An der Taxonomie werden kaum Veränderungen vorgenommen. Ergänzt wurde die Position ,,Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen". Die Übermittlung der E-Bilanz für Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss mit Release 5.1 zur HGB-Taxonomie erfolgen. Mit dem Nachfolge-Release 5.2 soll dann auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sind keine Erweiterungen des Mindestumfangs geplant.
HINWEIS:
Langfristig geplant ist eine Rückübermittlung an den Steuerpflichtigen im XBRL-Format. Ein genauer Zeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.
12.02.2013 Neues Steuervereinfachungspaket
12.02.2013 - Neues Steuervereinfachungspaket
Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 04.02.2013 hat der Bundesrat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Dabei ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.130 EUR vorgesehen. Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen um einen Zuschlag von 30 % erhöht werden. Des Weiteren ist geplant, dass mit einem Arbeitszimmer-Pauschbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich die Kosten entsprechend abgedeckt werden. Handwerksrechnungen sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 EUR pro Jahr übersteigen (Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen). Neben weiteren Änderungen für die Lohnabrechnung ist auch eine gravierende Veränderung bei den Heimpflegekosten vorgesehen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die meisten Vorschläge des Bunderates auch aufgrund der damit zusammenstehenden Steuerausfälle kritisch zu sehen seien.
29.01.2013 Beteiligungsgrenze ist verfassungsgemäß
29.01.2013 - Beteiligungsgrenze ist verfassungsgemäß
Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitelgesellschaft sind steuerpflichtig, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden. Geprüft werden muss hier eine Beteiligungsgrenze von derzeit 1 %. Der BFH hat nun geprüft, ob das Absenken der Beteiligungsgrenze von früher 10 % auf heute 1 % verfassungsgerecht ist. In der Entscheidung vom 23.01.2013 hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
HINWEIS:
Seit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte im Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien auch bei einer Beteiligung von unter 1 % der Besteuerung. Dies musste der BFH jedoch nicht zum Gegenstand des Urteils machen.
15.01.2013 Elektronische Übermittlung - Übergangsfrist
15.01.2013 - Elektronische Übermittlung - Übergangsfrist
Die Finanzverwaltung hat sich nun doch entschlossen, für die zertifizierte Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Anmeldungen von Sondervorauszahlungen eine Übergangsfrist zu gewähren. Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge trotz Verpflichtung ab dem 01.01.2013 auch ohne Zertifikat versendet werden. Nach Aussage der Finanzverwaltung endet diese Übergangszeit am 31.08.2013. Es wird dennoch empfohlen, nicht zu lange mit der Registrierung zu warten und das erforderliche Zertifikat im ElsterOnline-Portal zu beantragen.
HINWEIS:
Auch das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass zwar zusammenfassende Meldungen ab dem 01.01.2013 authentifiziert übermittelt werden müssen. Auch hier wird aber für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 eine Übermittlung ohne Authentifizierung über den Formularserver www.formulare-bfinv.de zugelassen.
08.01.2013 Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage
08.01.2013 - Einzelhandelsgeschäft und Photovoltaikanlage
Nach dem Urteil des BFH vom 24.10.2012 besteht kein einheitlicher Gewerbebetrieb, wenn zum einen ein Einzelhandelsgeschäft und zum anderen eine Photovoltaikanlage betrieben wird. Die räumliche Nähe der beiden gewerblichen Tätigkeiten allein ist nicht geeignet, eine organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung der ungleichartigen Betätigungen zu begründen. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen im Hinblick auf den Investitionsabzugsbetrag. So kann bei einem bereits bestehenden Einzelhandelsgewerbe und einem neu zu eröffnendem Photovoltaikanlagenbetrieb nur mit verbindlicher Bestellung der Photovoltaikanlage ein Abzug erreicht werden.
01.01.2013 Erleichterte Veröffentlichungspflichten
01.01.2013 - Erleichterte Veröffentlichungspflichten
Für Kleinstkapitalgesellschaften sind Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften beschlossen worden. Sofern an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschritten sind, können ab Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2012 enden, diese Erleichterungen in Anspruch genommen werden: Umsatzerlöse bis 700.000 EUR, Bilanzsumme bis 350.000 EUR sowie durchschnittlich zehn beschäftigte Arbeitnehmer. Diese Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (u. a. Haftungsverhältnisse) unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus können vereinfachte Gliederungsschemata abgesendet werden. Künftig kann eine Kleinstkapitalgesellschaft wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllt. Auch für die Hinterlegung gilt die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Im Falle der Hinterlegung können Dritte auf Antrag kostenpflichtig eine Kopie der Bilanz erhalten.
07.10.2010 Umsatzsteuerproblematik bei eBay-Verkäufen
07.10.2010 - Umsatzsteuerproblematik bei eBay-Verkäufen
Verkäufe aus dem Privatvermögen z. B. über die Internet-Plattform eBay können weitreichende umsatzsteuerliche Folgen nach sich ziehen. In einem aktuellen Urteil des BFH musste eine Auktionatorin, die laut eigenen Angaben Privatbesitz ihrer Schwiegermutter veräußerte, die Einnahmen umsatzversteuern. Der Hintergrund dafür war zum einen, dass die Klägerin bereits als Finanzdienstleisterin die umsatzsteuerliche Unternehmerschaft begründet hatte. Zum anderen führte die Fülle der Verkäufe bei eBay dazu, dass diese ebenfalls ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet wurde. Soweit ein Unternehmer Leistungen ausführt, werden alle Tätigkeiten einbezogen. Auch wenn die Rechtsprechung Tätigkeiten aus einer nichtunternehmerischen Nutzung berücksichtigt, werden diese zugerechnet, wenn sie einen ,,geschäftlichen" Rahmen erreichen. Da dies in diesem Fall gegeben war, und die Klägerin wie eine Händlerin nach außen hin auftrat, mussten die Umsätze dementsprechend steuerbar eingestuft werden. Da ebenfalls nicht erkennbar war, dass die Klägerin ,,nur" im Auftrag ihres Mannes handelte, sondern die Verkäufe im eigenen Namen durchführte, mussten ihr auch die Umsätze zugerechnet werden. Da ihre unternehmerische Tätigkeit umsatzsteuerlich im Ganzen gesehen wird, war eine Anwendung der Kleinunternehmerregelung somit ebenfalls ausgeschlossen.
13.06.2006 E-Bilanz: neue Taxonomie
13.06.2006 - E-Bilanz: neue Taxonomie
Die Finanzverwaltung hat mit einem neuen Schreiben die aktualisierte Taxonomie zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen bekannt gegeben. Diese gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Enthalten sind zwingend zu übermittelnde Werte im Anlagenspiegel, d. h. es wurden neue Mussfelder eingefügt. Ergeben sich im Einzelfall keine Angaben dazu, muss die Übermittlung mit einem NIL-Wert erfolgen (Übermittlung ohne Wert). Ein detailliertes Anlageverzeichnis kann weiterhin übermittelt werden. Dies muss im Berichtsteil angekündigt werden. Die Taxonomie wurde aufgrund der neuen Gliederungsvorgaben des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes angepasst. Der bisherige Gliederungspunkt "Gewinnermittlung bei Personengesellschaften" wurde umbenannt in "steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren".
09.06.2005 Neue Verwaltungsanweisungen für Körperschaften
09.06.2005 - Neue Verwaltungsanweisungen für Körperschaften
Mit dem 18.05.2015 wurde vom BMF ein Entwurf der neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien veröffentlicht und zur Stellungnahme bis zum 30.06.2015 den beteiligten Verbänden usw. zugeleitet. Es wurde eine umfassende Neustrukturierung mit neuer Nummerierung durchgeführt. In einer Anlage hat die Finanzverwaltung zur Arbeitserleichterung eine tabellarische Zusammenstellung der Änderungen herausgegeben. Die neuen Richtlinien berücksichtigen die zwischenzeitlichen gesetzlichen Neuregelungen sowie die Rechtsprechung des BFH.