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Selbst buchen - einschließlich Jahresabschluß!


Auf unserem FibuServer bieten wir Ihnen ein Buchführungsprogramm zur Nutzung an (Cloudlösung). Mit diesem können Sie Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse erstellen für:
  • Bilanzierung (Bilanz)
    buchführungsplichtige Unternehmen im Sinne von §4 Abs. 1 und §5 EStG

  • Einnahmen-Überschußrechnung (EAR)
    nicht buchführungspflichtige Unternehmen im Sinne von §4 Abs. 3 EStG

  • Kleinunternehmer (EAR)
    nicht buchführungspflichtige Unternehmen im Sinne von §4 Abs. 3 EStG in Verbindung mit §19 UStG

  • Vereine (EAR)
    inkl. Ergebnisübersicht nach Tätigkeitsbereichen



Licunia - Vorteile

Keine Installation von Software und Softwareupdates nötig.
Mit jedem PC, Notebook etc., welcher über einen Internet Anschluß verfügt, nutzbar.
Licunia ist an kein Betriebssystem gebunden.

Licunia - Besonderes

Alle Buchungen inklusive Jahresabschlußbuchungen sind möglich.
Die Offene-Posten-Verwaltung ist auch in der Einnahme-Überschuß-Rechnung einsetzbar.
Licunia ist mehrmandanten- und mehrbenutzerfähig.
Es kann das Leserecht eines Benutzers über die Rechteverwaltung auf eine einzige Kostenstelle eingeschränkt werden. Damit kann z.Bsp. Abteilungsleitern eines Vereines ein Zugang zur Auswertung der jeweils eigenen Kostenstelle eingerichtet werden.
Alle Auswertungen werden als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt.
Integrierte kontextbezogene Hilfe zu Einzelfunktionen. So fällt es auch Neueinsteigern leicht, Geschäftsfälle zu erfassen.

Licunia - Module

Modul Kurzbeschreibung
System Modulverwaltung, Rechteverwaltung, Systemkonfiguration
Einnahme-Überschuß-Rechnung Anfangsbestandsbuchungen, Erfassung laufender Geschäftsfälle, Jahresabschluß, Auswertungen etc.)
Bilanzierung Eröffnungsbilanz buchen, Erfassung laufender Geschäftsfälle, Jahresabschluß, Auswertungen wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, BWA etc.)
Offene-Posten-Verwaltung Erfassung von Kunden- und Lieferantenvorgängen, Automatische Skontoverbuchung, Auswertungen: Offene-Posten-Liste etc.)
Kostenstellen Budgetvorgabe für Kostenstellen, Kostenstellenerfassung während Buchungserfassung, Kostenstellenlisten u.a. mit Buchungen

Licunia - Funktionsliste

Funktion
Kurzbeschreibung
EAR Bilanz
Mandanten / Jahr Mandanten- und Wirtschaftsjahrverwaltung
... Mandanten anlegen, ändern, löschen, aktivieren
... Wirtschaftsjahre anlegen, ändern, löschen, aktivieren
Buchen Buchungserfassung
Stapelbuchungen
Dialogbuchungen
Anfangsbestände erfassen
... Sachkonten
... Personenkonten (Kunden- und Lieferanten)
Buchungsvorlagen
... Vorlagenerfassung
... eine vorhandene Buchung als Vorlage speichern
... Vorlagenauswahl aus Vorlagenliste
Kontosuche
... nach Kontobezeichnung (auch Kunden und Lieferantenkonten)
... nach Kontonummer
Belegnummernvergabe
... automatisch
... manuell
Buchungsliste sortierbar
... nach Datum
... nach Belegnummer
... wie erfasst
Suche von Buchungen
... uneingeschrankt (in allen Eingabefeldern und im Steuerbetrag)
... eingeschränkt auf ein Eingabefeld (z.Bsp. nur im Buchungstext)
Ausgleich von Offenen Posten (Zahlungsbuchung)
... über Standardbuchungserfassung
... direkt über OP-Liste
... automatische Skontoverbuchung
Kostenstellenauswahl aus Kostenstellenliste
Jahresabschluß
... vorläufig
... endgültig
Auswertung Auswertungen Drucken oder Speichern als pdf-Datei
Auswertungen
... Buchungsjournal
... Kassenbuch
... Kontenblätter
... Kostenstellenübersicht
... Summen - und Saldenliste
... Umsatzsteuervoranmeldung
... Betriebswirtschaftliche Auswertung
... Einnahmen - Überschußrechnung
... Ergebnisübersicht nach Tätigkeitsbereichen (Vereine)
... Gewinn- und Verlustrechnung
... Bilanz (Eröffnungsbilanz, Schlußbilanz)
... Offene-Postenliste Kunden (Debitoren)
... Offene-Postenliste Lieferanten (Kreditoren)
Druckoptionen
... ohne Leerpositionen
... Kontennachweis
... Kontennachweis und Einzelbuchungen
... nur EB-Werte ausgeben (z.Bsp. für Eröffnungsbilanz)
Auswertungszeitraum einstellbar
... Monate 01 - 12
... Vierteljahre 01 - 04
... Jahr
... Freier Zeitraum
Kontenzuordnung zu Druckpositionen anpassbar
Stammdaten Stammdatenverwaltung
Kontenrahmen
... KR03
... KR04
... KR49 Vereine
... Frei, für das Anlegen eines eigenen Kontenrahmens
Kostenstellen mit Budgetvorgabe
Debitoren (Kundenkonten)
Kreditoren (Lieferantenkonten)
Steuercodes
Export/Import Export und Import von Daten
... Import von Vorlagekontenrahmen und zugehörenden Steuercodes
... Import von Formularen (Bilanz, EAR, BWA, GUV, UStVA etc.)
... CSV-Import von Buchungen oder Personenkonten
... CSV-Export von Buchungen
... CSV-Export für Datev
System Systemeinstellungen
Konfiguration
... Passwortänderung
... Farb- / Layouteinstellung
Modulverwaltung
... Module aktivieren
... Module deaktivieren
Nutzerverwaltung mit Vergabe von Rechten
... Einzelrechtkonfiguration
... Gruppenrechtkonfiguration
... Betriebsprüferzugang voreingestellt
... Steuerberaterzugang voreingestellt

Licunia - Technik

Datenübertragung mit SSL-Verschlüsselung
Updateinstallation, serverseitig
Systemwartung, serverseitig
Datensicherung, serverseitig täglich
Die Daten liegen auf einem Server in Deutschland.

Licunia - Preise

Modul
Preis / Monat zzgl. Umsatzsteuer
System 4,00 €
Einnahme-Überschuß-Rechnung 2,00 €
Bilanzierung 5,00 €
Offene-Posten-Verwaltung 4,00 €
Kostenstellen 1,00 €

Licunia - Allgemeine Geschäftbedingungen (Nutzungsbedingungen)

Mit Anlage eines Accounts zur Nutzung der Licunia Finanzbuchhaltung erkennen Sie folgende Geschäftsbedingungen an:

§1) Vertragspartner
Vertragspartner sind Anando Eger Datenverarbeitung, Gustav-Voigt-Str. 24 in 01156 Dresden, im folgenden Fa. Eger genannt und Sie, im folgenden Kunde genannt.

§2) Geltungsbereich
Fa. Eger erbringt die unten aufgeführten Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt.

§3) Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Softwareanwendung "Licunia Finanzbuchhaltung", im folgenden Licunia genannt, und Speicherplatz für die mit Licunia erfassten Daten des Kunden.
Fa. Eger erteilt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht, Licunia zu nutzen. Die Nutzung betrifft das Recht Daten zu erfassen und Auswertungen zu erstellen, zu speichern und auszudrucken, sowie Sicherheitskopien der eigenen Daten auf dem eigenen PC zu speichern. Weitergehende Rechte werden nicht erteilt.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich Computersoftware so zu erstellen, daß diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

§4) Zustandekommen des Vertrages
Mit Abschluß der Accountaktivierung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Die Accoutaktivierung wird durch das erstmalige Einloggen des Kunden in Licunia mit den während des Aktivierungsverfahren per Email erhaltenen Zugangsdaten abgeschlossen.

§5) Nutzungszeitraum
Nach Vertragsschluß gewährt Fa. Eger dem Kunden das Recht, Licunia für drei Monate (Testzeitraum) kostenfrei zu nutzen. Danach endet der Vertrag automatisch ohne das es einer Kündigung bedarf und der Account mit allen Daten wird gelöscht.

Wenn der Kunde innerhalb des Testzeitraumes die gewünschten Module aktiviert, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bereits eingegebene Daten bleiben erhalten.

Module sind jederzeit aktivierbar, aber auch deaktivierbar, wenn keine Nutzung mehr vorgesehen ist. Bei Deaktivierung eines Modules ist dieses bis Ende des Monates, in welchem die Deaktivierung erfolgte, uneingeschränkt nutzbar. Bei Aktivierung ist die Nutzung sofort möglich.

§6) Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, Fa. Eger über die während der Nutzung von Licunia festgestellten Fehler unverzüglich telefonisch, schriftlich oder auch per email zu informieren. Fa. Eger wird die Fehler innerhalb angemessener Zeit beseitigen.

§7) Haftung
Fa. Eger haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenübertragung über das Internet, die sie nicht zu vertreten hat. Während Wartungsarbeiten an Licunia durchgeführt werden, kann es dazu kommen, das Licunia nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. In diesem Fall können keine Schadenersatzansprüche durch den Kunden geltend gemacht werden. Für Schäden, insbesondere Datenverluste, aufgrund von Fehlern an Licunia oder sonstigen Fehlern in ihrem Einflussbereich haftet Fa. Eger nur dann auf Schadenersatz, wenn ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

§8) Preise
Der Kunde kann das Programm nach Accoutaktivierung drei Monate lang kostenfrei testen. Innerhalb des Testzeitraumes kann der Kunden die Module aktivieren, die im Anschluß an den Testzeitraum weiter genutzt werden sollen. Für die aktivierten Module werden die zum Vertragsabschluß gültigen Preise berechnet.
Es wird für ein Modul jeweils ein voller Monat berechnet, wenn dieses Modul mindestens einen Tag im jeweiligen Monat aktiviert war.
Fa. Eger ist zur Änderung der Preise berechtigt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§9) Zahlungsbedingungen
Zu Beginn jedes Kalenderjahres erfolgt die Rechnungslegung durch Fa. Eger jeweils für das folgende Nutzungsjahr für die zum Jahresbeginn aktivierten Module.
Für Modulaktivierungen oder -deaktivierungen unterjährig werden entsprechende Rechnungen bzw. Gutschriften erstellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

§10) Beendigung des Vertrages
Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit beenden (kündigen) indem er das Modul "System" deaktiviert.
Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ist der Vertrag gekündigt oder das Modul "System" deaktiviert, kann der Account von diesem Zeitpunkt an noch vier Wochen genutzt werden. Anschließend wird der Account mit allen Daten gelöscht.

§11) Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublick Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden.

§12) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unrichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sollten im Vertrag Bestimmung fehlen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unrichtigen, unwirksamen oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem Gewollten entspricht.